Für die Qualitätssicherung stationärer Leistungen wird immer wieder gefordert, Prozess- und Ergebnisqualität zu messen. Das sollte auch für ambulante Leistungen gelten. Und eigentlich wäre es Aufgabe des Gesetzgebers, sicherzustellen, dass die Versorgung patientenorientiert und sicher umgestaltet wird. Doch da tut sich bisher leider nichts.
Parallel zu den gesetzlichen Vorbereitungen auf die Krankenhausreform müssen sich Krankenhäuser auf die fortschreitende Ambulantisierung vorbereiten. Nach…