Aprikosenkerne als Wundermittel gegen Krebs. Ginseng-Kapseln auch bei Östrogen-Rezeptor-positiven Mammakarzinomen. Vitaminpulver von Dr. Coy. Quantenheilung, Hypnose und Rückführung über zwei Tage für 2.500 Euro. Lauter Angebote, für die krebskranke Patientinnen und Patienten sich entscheiden, auf der Suche nach Alternativen oder Ergänzungen zu den Operationen, Bestrahlungen oder Arzneimitteln ihrer Allgemeinärzte, Internisten, Frauenärzte oder Onkologen. Jetzt also Bromopyruvat.
Das Wiki-Portal Psiram, das sich als kritischer Verbraucherschutz vor scheinheiligen, nutzlosen und wirkungslosen Produkten, Therapien und Ideologien versteht, hat einen Überblick zum aktuellen Kenntnisstand erstellt: Danach handelt es sich um das bromierte Derivat der Brenztraubensäure (Pyruvat). In den USA liegt eine Zulassung als Orphan Drug vor, mit der Orpha-Kennnummer ORPHA400543. Für Heilversuche ist es also grundsätzlich zugänglich. 3-Bromopyruvat soll nach Eintritt in eine Krebszelle die Aktivität des dortigen Enzyms Glycerinaldehyd-3-phosphat-Dehydrogenase (GAPDH) sowie der Hexokinase II verlangsamen oder hemmen, was über einen intrazellulären ATP-Mangel zur Apoptose (Zelltod der Krebszelle) führen soll. Zu der Substanz liegen aktuell nur Studienergebnisse aus der (in vitro) Zellforschung sowie aus Tierversuchen vor. Studienergebnisse aus Anwendungen beim gesunden oder krebskranken Menschen liegen (noch) nicht vor. Starke Nebenwirkungen könnten die Anwendbarkeit am Menschen einschränken oder unmöglich machen.
Für mich steht fest, dass die notwendigen Abwägungen zum experimentellen Einsatz der Substanz nicht auf der Basis der Zulassung als Heilpraktiker erfolgen können. Die Tätigkeit des Heilpraktikers basiert auf keiner öffentlich regulierten Ausbildung, sondern auf autodidaktischem Wissenserwerb und Wissensvermittlung in privaten Heilpraktikerschulen. Die für die Erteilung der Tätigkeitserlaubnis zuständige untere Gesundheitsbehörde prüft, ob sich für den Fall der Erlaubnis Hinweise auf eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung ergeben. Mit einem Staatsexamen hat das nichts zu tun. Ansonsten reichen die Vollendung des 25. Lebensjahres, eine guter Leumund, das Fehlen gesundheitlicher Gegengründe und ein Hauptschulabschluss, um den Anspruch auf eine Erlaubnis geltend zu machen. Im Grunde ist das alles ein Überbleibsel aus Zeiten einer Kurierfreiheit nach dem Motto „Jeder kann machen, was er will", in denen die naturwissenschaftlichen Erfolge einer modernen Medizin noch in den Kinderschuhen steckten.
Ich behaupte nicht, dass jeder Heilpraktiker seine Grenzen überschreitet und vergisst, für was er eben nicht qualifiziert ist. Natürlich weiß ich, dass Heilpraktiker bei vielen Menschen beliebt sind, die sich eine starke Kommunikation mit ihrem Therapeuten wünschen und dass es Heilpraktiker gibt, die besser kommunizieren können als mancher Arzt. Aber es ist eine pure Illusion, im Heilpraktiker eine Art von alternativem Arzt zu sehen. Angesichts der Vorgänge in Bracht ist es Zeit, über die Regelungen des Heilpraktikerwesens völlig neu nachzudenken.