Das KV-Wahljahr 2016 läuft bereits auf vollen Touren. Einzelne Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) haben bereits gewählt und ihre Ergebnisse veröffentlicht. Doch das Gros hat die Wahlen noch vor sich. Ärzte sollten ihre Stimme nutzen und eine Vertreterversammlung (VV) wählen, die ihre Interessen vertritt. Doch ein Blick in die einzelnen KV-Bezirke offenbart: Als Wähler hat man es nicht leicht. Auf die einfache Frage, wie die KV-Wahl funktioniert, gibt es 17 verschiedene Antworten aus 17 KVen.
Immerhin: Allen gemein ist die Form, die Briefwahl. Doch schon endet die Gemeinsamkeit. Gewählt wird von Frühsommer bis Spätherbst. In einigen Regionen werden Listen gewählt, in anderen Kandidaten, in wieder anderen beides. In einem Land darf der Wähler nur genau eine Stimme vergeben, in einem anderen zehn, sogar 45 sind möglich. Auch wechselt die Anzahl der Stimmen, die pro Kandidat verteilt werden dürfen. Sind alle Kreuze korrekt gesetzt und wurde sich jeglicher schriftlicher Kommentar verkniffen – ein solcher würde die Wahl generell ungültig machen – wartet die nächste Falle: der Briefumschlag. Die Anzahl der Briefumschläge variiert in den Regionen ebenso wie deren fristgerechter Versand – die Unterlagen dürfen weder zu früh noch zu spät in der Poststelle der KV eingehen. Folglich empfiehlt es sich, die Wahlordnung genau zu lesen, bevor man zum Stift greift. Doch auch hier führen die Anleitungen von kurz und verständlich bis hin zu "wie soll das bloß funktionieren?". Doch nicht nur auf die Wähler lauert so mancher Stolperstein. So unterliefen dem Landeswahlausschuss Baden-Württemberg gleich drei Fehler in den Stimmzetteln der ärztlichen Vertreter. Das Ergebnis: Wahlunterbrechung und Neuwahl.
Zum Glück für den einzelnen Arzt fallen diese Verwirrungen nur denjenigen auf, die sich bundesweit mit der Wahl beschäftigen. Die Ärzte indes sollten ihre eine Wahlordnung kennen und konzentriert wählen. Denn: Wer nicht mitbestimmt, wird bestimmt.