Besonders teure Behandlungsfälle führen für die deutschen Krankenhäuser insgesamt weiterhin zu einer Kostenunterdeckung in der Abrechnung. Sie lag aber deutlich unter den Werten der Vorjahre. Das schreibt das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im gestern veröffentlichten Extremkostenbericht für das Datenjahr 2015. Bei dem Bericht handelt es sich um eine alljährliche detaillierte Prüfung gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), die herausfinden soll, in welchem Umfang Krankenhäuser mit Kostenausreißern belastet sind.
Demnach lag die durchschnittliche Kostenunterdeckung der atypischen Fälle bei rund 3 Euro je Fall. Bei gleichbleibender Anzahl der Kostenausreißer sei die Belastung insgesamt von 5,3 Millionen Euro im Datenjahr 2014 auf nur noch eine halbe Million Euro in 2015 zurückgegangen. Vor fünf Jahren lag dieser Wert noch bei 30,7 Millionen Euro.
Universitätskliniken und Maximalversorger erfahren dabei vermutlich weiterhin eine Kostenunterdeckung durch Extremfälle, schreibt das InEK. Das wahre Ausmaß der Belastung in dieser Gruppe der Kliniken sei aber unklar. Einige Universitätskliniken hätten an der Prüfung nicht teilgenommen, zahlreiche Anfragen zu einzelnen Fällen blieben unbeantwortet. Entsprechend seien die Ergebnisse nicht vergleichbar. Für die restlichen 227 untersuchten Krankenhäuser stellte das InEK insgesamt sogar eine Kostenüberdeckung fest. Allerdings sei der tatsächliche Status eines Krankenhauses von einer Vielzahl miteinander verbundener Faktoren abhängig, sodass verallgemeinernde Aussagen dazu nicht möglich seien. Insgesamt bleibt es laut InEK bei einer durchschnittlichen Kostenunterdeckung aufgrund von Kostenausreißern.
Für die Erstellung des Extremkostenberichts analysierte das InEK die Daten von 240 Krankenhäusern, darunter 13 Universitätskliniken und Maximalversorger. Ziel ist es, Kostenausreißer zu identifizieren und die Prüfungsergebnisse in die Verbesserung des DRG-Systems einfließen zu lassen. Insgesamt sollen Krankenhäuser für die Behandlung insbesondere von Patienten mit komplexen und seltenen Erkrankungen gerechter bezahlt werden.