Für die Kalkulation der Hybrid-DRG im kommenden Jahr hat der "Ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss" Rahmenvorgaben beschlossen. Das ist ein weiterer Schritt, um die spezielle sektorengleiche Vergütung für das ambulante Operieren nach Paragraf 116f SGB V für 2026 festzulegen.
Im April hatte der "Ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss" eine Auswahl an Leistungen beschlossen, die ab 2026 mit einer Hybrid-DRG vergütet werden sollen. Neu sind unter anderem mehrere kardiologische Eingriffe und perkutan-transluminale Gefäßinterventionen.
InEK kann loslegen
Diese Leistungen müssen nun in einer Hybrid-DRG abgebildet werden. Dafür sowie für die Kalkulation der Vergütung ist das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) verantwortlich.
In die Berechnung der Fallpauschalen fließen Kosten aus dem stationären und ambulanten Bereich ein. Mit einer Festlegung der Hybrid-DRG ist im September zu rechnen, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Mitteilung.
Ausschuss beschließt im Herbst
Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss will die Hybrid-DRG einschließlich der Vergütung im Herbst beschließen. Damit steht dann abschließend fest, für welche Eingriffe es im kommenden Jahr eine Hybrid-DRG gibt.
Mit der speziellen sektorengleichen Vergütung nach Paragraf 115f SGB V soll das ambulante Operieren in Deutschland vorangebracht werden. Dabei geht es vor allem um Eingriffe, die im internationalen Vergleich noch zu oft stationär erfolgen, obwohl sie ambulant durchgeführt werden könnten.
mau