16. Nationales DRG-Forum

InEK unzufrieden mit Kalkulationsstichprobe

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InEK unzufrieden mit Kalkulationsstichprobe
Dr. Frank Heimig vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) © Regina Sablotny

Die von der Politik angestrebte Verbesserung der Stichprobe der Kalkulationskrankenhäuser für die Ermittlung der Fallpauschalen ist nach Ansicht von Frank Heimig, Geschäftsführer des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), nur in geringem Maß erfüllt worden. Im vergangenen Jahr waren per Losziehung 40 Häuser in die Stichprobe aufgenommen worden. Doch sieben private Häuser hätten gar keine Daten liefern wollen. „Diese präsentieren einen erheblichen Anteil der Fälle, die zu einer Verbesserung der Kalkulation beitragen sollten“, so  Heimig am Donnerstagnachmittag in seinem Vortrag auf dem 16. Nationalen DRG-Forum in Berlin. „Das Ergebnis der ersten Ziehung ist spätestens nach dem Ausstieg deprimierend.“

Heimig bemängelte, dass die Sanktionen für Kliniken, die die Datenlieferung verweigern, zu niedrig seien. Er zitierte aus einem Brief eines Krankenhause an das InEK. Darin habe es geheißen: „Uns ist bewusst, dass die ausbleibende Kalkulationsteilnahme in 2017 sanktionsbehaftet ist und sehen daher einer entsprechenden Sanktionierung gem. Anlage 1 Nr. 11 Buchstae a) ihres Schreibens entgegen.“ Das betreffende Haus müsste laut Heimig im ersten Jahr mit einer Strafe in Höhe von 14.000 Euro rechnen. Im zweiten Jahr erhöhe sich diese auf 150.000 Euro bei 10.000 Fällen, ab dem fünften Jahr auf 900.000 Euro (bei ebenfalls 10.000 Fällen).

Den Daten des InEK zufolge ist der Anteil privater Häuser in der Kalkulationsgrundlage noch immer deutlich zu gering. Privaten Häusern werden niedrigere Kosten unterstellt. Ihre Einbeziehung in die Kalkulationsstichprobe würde also zu niedrigeren Werten für die entsprechenden DRG sorgen und zugleich zu einer Umverteilung zugunsten anderer Häuser und Leistungen führen. Wenn insgesamt mehr größere Häuser in der Kalkulation wären, würden auch mehr Fälle berücksichtigt.

Heimig sprach sich für eine „zeitnahe zweite Ziehung“ aus. 53 der 113 priorisrierten Leistungen, bei denen beispielsweise Politik und Krankenkassen eine bessere Kalkulation anstreben, weil sie eine Übervergütung vermuten, sind laut Heimig weiterhin unterpräsentiert. Das betreffe Muskel-Skelett-Erkrankungen, wo vor der Ziehung Häuser, die knapp 50 Prozent der Leistung erbringen nicht präsentiert gewesen seien sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wo Häuser mit knapp 30 Prozent der Leistungen nicht präsentiert gewesen seien. Nach der Ziehung und der Nichtlieferung der sieben gelosten Häuser hat sich das kaum verändert.

Die Reform der Kalkulationsstichprobe zielt auf eine niedrigere Vergütung beispielsweise sachkostenintensiver Leistungen. Um dieses Ziel zu erreichen, hatte Heimig bereits auf dem DRG-Forum 2016 ein Konzept vorgelegt, das aber dann nur in Teilen umgesetzt worden sei. Der Kompromiss habe zu einem Abschlag auf Leistungen mit hohem Sachkostenanteil von 5,3 Prozent im Jahr 2017 geführt. 2018 werde dieser Wert auf etwa 6,5 Prozent steigen, zeigen Heimigs Zahlen.

Geringere Ausgaben für Sachkosten sollen helfen, personalintensive Leistungen besser zu vergüten, also insbesondere mehr Mittel für die Pflege bereitzustellen. Heimig sprach vom „bisher umfangreichsten und erlösrelevantesten Umbau“ des DRG-Systems. Allein die Sachkostenkorrektur führe zu mindestens 285 Millionen Euro mehr für die Pflege. Dazu werde ab dem Jahr 2018 auch beitragen, dass es neue Codes für Patienten mit Pflegegraden gebe. „Ich hoffe, Sie dokumentieren diese vollständig“, sagte Heimig zu den mehr als 1.000 Krankenhausmanagern auf dem DRG-Form und wies darauf hin, dass diese sehr erlösrelevant seien.

Der InEK-Geschäftsführer äußerte sich auch zur Reform der Finanzierung von psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen. „Wir betreiben Exegese. Da ist relativ wenig klar“, sagte er mit Blick auf das Gesetz aus dem vergangenen Jahr, das die Einführung pauschaler Entgelte (PEPP) gestoppt hat. „So viel einfacher geworden ist das Psych-System, nachdem PEPP weg ist, nicht“, lautete sein Fazit. Nach der Psychiatrie-Reform sei vor der Psychiatrie-Reform, prophezeite er. Ruhe sei nicht zu erwarten.  

Autor

Dr. Stephan Balling

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