Vorgaben für pflegesensitive Bereiche

Bundestag beschließt Personaluntergrenzen

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Bundestag beschließt Personaluntergrenzen
© ©Werner Krueper Fotografie und Film

In Krankenhäusern wird es ab dem Jahr 2019 verbindliche Personalunteruntergrenzen in der Pflege geben. Das hat der Deutsche Bundestag in der vergangenen Nacht beschlossen. Demnach müssen die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung bis zum 30. Juni 2018 Untergrenzen für pflegesensitive Bereiche festlegen. Die Vereinbarung muss ab dem Jahr 2019 wirksam werden. Sollte es bis zum 30. Juni 2018 keine Einigung geben, wird das Bundesministerium für Gesundheit die ausstehenden Entscheidungen treffen.

In dem Beschluss verpflichtet der Bundestag die drei Akteure dazu, Vergütungsabschläge für Krankenhäuser festzulegen, die die Grenzen unterschreiten. Falls sie sich nicht bis Mitte kommenden Jahres auf Abschläge einigen können, entscheidet die Schiedsstelle darüber. Krankenhäuser müssen dann ab dem Jahr 2019 nachweisen, dass sie die Untergrenzen einhalten. Die Bestätigung hierfür können sie von einem Wirtschaftsprüfer, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem vereidigten Buchprüfer oder einer Buchprüfungsgesellschaft erhalten. Bei dem Nachweis muss nach Personalgruppen und Berufsbezeichnungen unterschieden werden.

Wie die Nachweise ausgestaltet sein müssen, legen DKG, GKV-SV unter Beteiligung des Verbands der PKV bis Mitte kommenden Jahres fest. Krankenhäuser müssen dann jeweils bis zum 30. Juni jeden Jahres für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr die Nachweise übermitteln. Erstmals muss dies zum 30. Juni 2020 geschehen. Ein Zeitplan für die Umsetzung der Untergrenzen muss bis zum 31. August diesen Jahres vorliegen. Bis zum 2023 soll es dann einen wissenschaftlich evaluierten Bericht über die Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen geben.

Der Bundestag beschloss außerdem, dass der Pflegezuschlag 2019 um bis zu 330 Millionen Euro aufgestockt wird. Krankenhäuser erhalten den Pflegezuschlag seit diesem Jahr für die Förderung einer guten pflegerischen Versorgung. So könnten jährlich 830 Millionen Euro eingesetzt werden. Zudem können krankenhausindividuelle Zuschläge für die Mehrkosten der Pflegepersonaluntergrenzen vereinbart werden, die nicht bereits anderweitig finanziert sind. Das Gesetz, in dem die Vorgaben zu den Personaluntergrenzen festgeschrieben sind – das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten – muss nun noch vom Bundesrat abgesegnet werden.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) kritisierte den Beschluss des Bundestags scharf. Es gebe keine wissenschaftlichen Belege für den Zusammenhang zwischen einer höheren Zahl von Pflegekräften und einer für den Patienten messbar besseren Versorgungsqualität, so der BDPK in einer Mitteilung. Grundlage für die Gesetzesinitiative sei ein Gutachten, das inhaltlich und methodisch hoch umstritten sei. Unklar ist beispielsweise, wie sich die Untergrenzen in dem Gutachten erklären ließen, merkt Pflegewissenschaftlerin Pia Wieteck in der aktuellen Ausgabe der „f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus“ an.

Autor

 Hendrik Bensch

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