Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) kritisiert eine Vereinbarung zwischen der AOK und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Hessen, laut der niedergelassene Vertragsärzte eine Zuschlagsprämie erhalten, wenn sie Patienten in Krankenhäuser nach Vorgaben des AOK-Krankenhausnavigators einweisen. Laut einer BDC-Pressemitteilung beträgt die Prämie neun Euro. „Bisher gibt es keinen Nachweis, dass das AOK-Rating die Qualität verbessert hat, obwohl dieses System seit Jahren praktiziert wird“, kritisiert BDC-Präsident Hans-Joachim Meyer. Abgerechnet werden dürften aber nur Leistungen, die den Nachweis ihrer Effektivität erfüllt hätten. „Aus diesem Grund erachten wir die Abrechenbarkeit von Empfehlungen niedergelassener Kollegen nach Vorgabe des „Bäumchen-Systems“ der AOK für rechtswidrig“, so Meyer.
