Die geplante Abwertung der Hybrid-DRGs auf EBM-Niveau sorgt für Kritik von ärztlichen Berufsverbänden. Sie warnen vor einem Rückschritt in der Ambulantisierung.
Die Berufsverbände der Anästhesisten (BDA), Internisten (BDI) und Chirurgen (BDC) warnen vor den Folgen der geplanten Abwertung der Hybrid-DRGs auf EBM-Niveau. Die Maßnahme gefährde zentrale Fortschritte bei der Ambulantisierung und untergrabe Investitionen in sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen.
„Die schrittweise Angleichung der Hybrid-DRGs an das EBM-Niveau ist ein gesundheitspolitischer Irrweg“, erklärte BDA-Vizepräsident Frank Vescia. Die ursprünglich als Brücke zwischen ambulanter und stationärer Versorgung konzipierten Hybrid-DRGs würden durch die Abwertung faktisch entwertet. Dies gefährde bestehende Versorgungsstrukturen und blockiere notwendige Entwicklungen in der ambulanten Versorgung.
Bundesärztekammer nimmt sich der Hybrid-DRG an
Die Kritik der Verbände wurde nun auch auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig aufgegriffen. Ärztinnen und Ärzte aus Anästhesiologie, Innerer Medizin und Chirurgie reichten einen gemeinsamen Antrag gegen die Abwertung ein. Der Antrag wurde an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen und soll dort weiter beraten werden. Die Verbände begrüßen, dass das Thema damit auf der gesundheitspolitischen Agenda bleibt.
BDA, BDI und BDC hatten bereits zuvor auf die Risiken hingewiesen. Eine reine Orientierung am EBM-Niveau führe zu einer systematischen Untervergütung der im Hybrid-DRG-System vorgesehenen Leistungen. Insbesondere die Kosten für eine Verweildauer von bis zu zwei Belegungstagen seien im EBM nicht berücksichtigt. Investitionen in ambulante Strukturen würden dadurch unrentabel.
„Die Absenkung der Vergütungen auf EBM-Niveau ist nicht nur ein finanzieller Rückschlag für unsere Mitglieder, sondern auch ein massives Hindernis für die Ausweitung des Hybrid-DRG-Katalogs“, so Vescia weiter. Die Hybrid-DRGs, ursprünglich als Anreiz gedacht, würden so zum Kostenrisiko.
Auch der BDC sieht in der aktuellen Umsetzung gravierende Mängel. BDC-Vizepräsident Jörg-A. Rüggeberg kritisiert insbesondere die fehlende Berücksichtigung sektorenspezifischer Sachkosten. Diese seien im niedergelassenen Bereich – etwa bei Implantaten – deutlich höher als in Kliniken und könnten im Einzelfall mehr als die Hälfte des Honorars ausmachen. Ohne Anpassung drohe der Rückzug bestimmter Leistungen aus dem ambulanten Angebot.