Das Gesundheitssystem in Deutschland ist eines der leistungsfähigsten und modernsten der Welt. Allerdings auch ein sehr teures. Das wird im stationären Bereich besonders deutlich. Die Krankenhauslandschaft ist in Deutschland außerordentlich heterogen. Wir haben bundesweit rund 1.500 somatische Krankenhäuser mit einer durchschnittlichen Auslastung von 77 Prozent und einer durchschnittlichen Verweildauer der Patientinnen und Patienten von sieben Tagen. Dabei ist die regionale Ausgestaltung sehr verschieden. 12,8 Millionen Bayern hatten 2015 Zugang zu 360 Krankenhäusern im Freistaat. Die Bundesländer Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, in denen zusammengerechnet fast genauso viele Menschen wie in Bayern leben, unterhielten nur 265 Krankenhäuser – und das bei einer ungleich größeren Fläche. Die Landesregierungen beziehungsweise die Landesgesetzgeber, der Bundesgesetzgeber und natürlich die Patientinnen und Patienten sind also mit einer sehr unterschiedlichen Krankenhausstruktur konfrontiert. Deren Reform wurde in dieser Wahlperiode in dem gleichnamigen Gesetz in Angriff genommen, ist aber noch nicht abgeschlossen.
Uns als Gesetzgeber war es sehr wichtig, dass die Qualität einer Behandlung endlich als wichtiges Kriterium in die Krankenhausplanung der Länder einfließen kann. Dies dient als Anreiz für die Krankenhäuser, ihre Behandlungsqualität ständig zu überprüfen und anzupassen. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu entwickelnden Qualitätskriterien werden in der nächsten Wahlperiode fertig sein und dann zur Anwendung kommen. Es wird dann natürlich auch von politischer Seite eine Kontrolle und Steuerung brauchen, wenn deutlich wird, in welchen Regionen gegebenenfalls Versorgungsprobleme entstehen, die behoben werden müssen.
Außerdem werden wir laufend gemeinsam mit den Ländern überprüfen, wie die Strukturreform der Krankenhauslandschaft vorankommt. Im Krankenhausstrukturgesetz haben wir einen Strukturfonds mit einmalig 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds und einem gleich hohen Anteil der Länder aufgelegt, aus dem die Krankenhäuser notwendige Strukturveränderungen bezahlen können. Alle politischen und wissenschaftlichen Experten sind sich einig, dass eine Krankenhauslandschaft mit vielen kleinen Kliniken, die eine Vielzahl von Eingriffen leisten, auf Dauer nicht finanzierbar ist. Nicht jedes Krankenhaus muss alles machen, sondern es braucht eine Konzentration und Spezialisierung für die einzelnen Fachgebiete, um damit auch die geforderten Mindestmengen bei planbaren Eingriffen einzuhalten. Wir stehen nicht für einen flächendeckenden Abbau von Krankenhäusern, der Arbeitsplätze kosten würde, wohl aber für einen Umbau dort, wo er nötig ist. Hier muss der Bund auch weiterhin eng mit den Ländern zusammenarbeiten, die die Planungshoheit über die Krankenhäuser haben. Es wird in der nächsten Wahlperiode zu evaluieren sein, wie, wo und wofür die Gelder des Strukturfonds genutzt wurden und wo nachgesteuert werden muss.
Den größten Reformbedarf sehen wir als SPD in der kommenden Wahlperiode aber beim Personal, insbesondere den Pflegekräften. Die Arbeitssituation ist für die Angestellten im Krankenhaus in sehr vielen Fällen eine Belastung, die kaum noch tragbar ist. Personalmangel, Bürokratie und zunehmender Stress verbunden mit einer nicht immer ausreichenden Bezahlung für eine solch schwere Tätigkeit machen den Pflegerinnen und Pflegern zu schaffen. Hier müssen Gewerkschaften und Politik gegensteuern. Im Krankenhausstrukturgesetz hat daher die SPD-Bundestagsfraktion auf die Einrichtung einer Expertenkommission Pflegepersonal im Krankenhaus gedrängt. Dieses Gremium aus Wissenschaftlern, Gewerkschaftern, Verbänden und der Politik hat geprüft, wie Pflege besser innerhalb der Krankenhausvergütung abgebildet werden kann, wie der erhöhte Pflegebedarf und die derzeit angespannte Arbeitssituation in der Pflege verbessert werden können und wie die Mittel des Pflegestellenförderprogramms dauerhaft fließen können. Aus den Schlussfolgerungen, die im März 2017 vorgelegt wurden, hat die Koalition noch im ersten Halbjahr 2017 gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen und der Selbstverwaltung den Auftrag gegeben, bis 2019 Personaluntergrenzen in sogenannten pflegesensitiven Bereichen festzulegen. Diese gelten dann flächendeckend für alle Krankenhäuser. Dies ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einer besseren Personalausstattung im Krankenhaus. Wir haben aber klargemacht, dass wir hier nicht stehen bleiben können. Wir wollen ein umfassendes Personalbemessungssystem für alle Stationen im Krankenhaus entwickeln. Dies müssen wir in der kommenden Wahlperiode anpacken. Ziel ist es, eine Personalunterdeckung in allen Bereichen des Krankenhauses zu verhindern und die jetzt arbeitenden Pflegekräfte, die vielfach unter enormem Stress stehen, zu entlasten.
Neben dieser Aufgabe und damit verbunden bleibt das Thema Krankenhausfinanzierung ein Dauerthema. Die Länderminister haben kürzlich vorgeschlagen, die Krankenhausinvestitionen zu erhöhen, wenn der Bund ebenfalls Geld dazugibt. Wir appellieren seit Jahren, dass die Länder ihre Investitionsquote deutlich erhöhen müssen, um dem massiven Investitionsstau entgegenzuwirken. Da dies die Länder offenbar nicht allein schaffen, ist eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern sinnvoll, um Abhilfe zu schaffen. Aber diese kann nicht kommen ohne eine grundsätzliche Reform der Krankenhausfinanzierung. Sonst würden wir ein Leck stopfen, das in ein paar Jahren wieder auftritt, wenn die Länder ihrem Finanzierungsbedarf nicht nachkommen. Daher müssen Bund, Länder und GKV gemeinsam überlegen, welches Finanzierungsmodell möglich wäre. Hier sollten keine Denkverbote gelten. Auch ein monistisches Modell kann eine Option sein.
Die Krankenhäuser bleiben ein Dauerbrenner in der Gesundheitspolitik. Sie wurden in dieser Wahlperiode in vielen Bereichen besser ausgestattet. In der nächsten Wahlperiode wird es nach dem Willen der SPD vor allem um mehr Hilfen für das Personal gehen. Das sind wir den hart arbeitenden Pflegekräften und auch dem ärztlichem Personal schuldig.
- „Mehr Personal, höhere Investitionen“ – von Maria Klein-Schmeink, Bündnis 90 / Die Grünen
- „Sektorenübergreifend planen“ – von Maria Michalk, CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Es folgt zum Abschluss der Serie in der kommenden Woche:
- Harald Weinberg, Bundestagsfraktion Die Linke