Der Vorstoß der Techniker Krankenkasse nach gleicher Vergütung für ambulante und stationäre Eingriffe stößt auf Widerstand. „Die Techniker Krankenkasse verkennt, dass es hier nicht um gleiches Geld für gleiche Leistung geht. Was sie will, ist gleiches Geld für unterschiedliche Leistungen“, erklärte heute der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Die Krankenkasse hatte vor wenigen Tagen angekündigt, ein Pilotprojekt mit sogenannten Hybrid-DRG in Thüringen zur starten, bei dem ambulante und stationäre Leistungen gleich bezahlt werden. Grundlage sind die DRG-Fallpauschalen und der Vergütungskatalog für ambulant tätige Ärzte (EBM), aus dem die Projektpartner einen Mischpreis für operative Eingriffe kalkuliert haben.
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"Eine für alle" - Das Modell Hybrid-DRG (Fachartikel aus f&w 2/2016)
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Krankenhauspatienten haben allerdings aus Sicht der DKG oft einen anderen Pflege- und Versorgungsbedarf. „Bei Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden können, sind sehr oft die Begleiterkrankungen Grund für die stationäre Aufnahme“, so Baum. Krankenhäuser hätten zudem andere Vorhaltekosten als eine Arztpraxis. „Dies muss sich zwangsläufig auch in der Vergütung von stationären Leistungen widerspiegeln, damit schwierigere Fälle weiterhin stationär versorgt werden können.“ Baum betonte ferner, dass die Preise im Krankenhaus nicht von Krankenhäusern festgelegt werden, „sondern vielmehr über ein kompliziertes Kalkulationsverfahren unter Beteiligung der Krankenkassen“.
Die TK unterstreicht indes, dass vergleichbare Operationen und medizinische Eingriffe gleich bezahlt werden sollten. „Bei diesen Leistungen muss endlich der Grundsatz ‚gleiches Geld für gleiche Leistung‘ gelten“, erklärte heute Jörg Manthey, Leiter der Krankenhaus-Vertragsstrategie bei der TK. Etwa bei der Behandlung von Krampfadern mache es qualitativ keinen Unterschied, ob der Eingriff im Krankenhaus oder in einer Praxis erfolge. Die unterschiedlichen Entgelte ließen sich nur noch historisch erklären.