Vereinbarung zu Zentren

DKG: GKV-Spitzenverband soll Kündigung zurückziehen

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DKG: GKV-Spitzenverband soll Kündigung zurückziehen
© iStock.com/martina-braun

Im Streit um die Finanzierung von Zentren hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) den GKV-Spitzenverband und den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) scharf kritisiert. Die beiden Verbände hatten kürzlich die Vereinbarung über die besonderen Aufgaben von spezialisierten Zentren an Krankenhäusern gekündigt. Dies stehe „im krassen Widerspruch zu der von den Krankenkassen immer wieder geforderten Zentralisierung komplexer Krankenhausleistungen“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum am Freitag in einer Pressemitteilung. „Wer Spezialisierung will, muss dafür auch Geld in die Hand nehmen“, so Baum. Der GKV-Spitzenverband solle die Kündigung zurückziehen.

Der GKV-Spitzenverband hatte seine Entscheidung damit begründet, dass der Vertrag zur Zentrenfinanzierung nicht klar genug festlege, was als Zentrum gelte. Der Vertrag basiert auf Vorgaben, die die Bundesschiedsstelle Ende vergangenen Jahres getroffen hatte. Der GKV-Spitzenverband kritisiert daran, dass die Vereinbarung dem eigentlichen Gesetzesauftrag aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) nicht gerecht werde. DKG-Hauptgeschäftsführer Baum sieht die Vereinbarung hingegen als „Ergebnis einer ausgewogenen Kompromissfindung“. „In keinster Weise gerechtfertigt ist die Behauptung der Kassen, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Zentren mit der Vereinbarung abgesenkt worden seien“, so Baum. Ohne die Überführung in das neue Konzept würden bestehende Zentren aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ab 2018 keine Zuschläge mehr erhalten.

Die DKG fordert deshalb die Länder auf, die Krankenhäuser nun als Zentren zu benennen. Zudem sollten Krankenkassen vor Ort sollten Vereinbarungen mit den Krankenhäusern schließen.

Autor

 Hendrik Bensch

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