Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der GKV-Spitzenverband haben sich für das Jahr 2025 auf einen Bundesbasisfallwert (BBFW) geeinigt. Die drei Vertragsparteien bezifferten den Bundesbasisfallwert auf 4.394,22 Euro. Den Bewertungskorridor legten sie mit der Obergrenze 4.504,08 Euro (+2,5 Prozent) und der Untergrenze 4.349,40 Euro (-1,02 Prozent) fest.
Die Werte fußen auf den Berechnungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Der Bundesbasisfallwert wird auf Basis der Landesbasisfallwerte und des Ausgabenvolumens ermittelt und spielt eine zentrale Rolle in der Krankenhausfinanzierung. 2024 betrug er 4210,59 Euro.