Auch die dritte Runde der Tarifverhandlungen zwischen den Kliniken der gesetzlichen Unfallversicherung (BG Kliniken) und der Ärztegewerkschaft Marburger Bund sind ergebnislos geblieben. Die BG Kliniken hätten bei dem Gespräch am Freitag unterstrichen, weiter über die Arbeitsentgelte verhandeln zu wollen, teilten die Kliniken mit. Der Marburger Bund will jedoch nur dann weiter verhandeln, wenn er eine Zusicherung erhält, dass eine Einigung auch im Fall einer Kollision mit dem Tarifvertrag einer anderen Gewerkschaft umgesetzt werde.
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz. Mit dieser sei bestätigt worden, dass im Fall zweier kollidierender Tarifverträge derjenige der mitgliederstärksten Gewerkschaft angewendet werde, argumentieren die BG Kliniken. Der Marburger Bund interpretiert das Urteil jedoch anders. Demnach habe das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit aufgezeigt, dass es für die Gültigkeit eines Tarifvertrages nicht darauf ankomme, welche Gewerkschaft in der einzelnen Klinik die meisten Mitglieder habe. Die BG Kliniken hoffen nun, die Tarifverhandlungen im November fortzusetzen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz hatte im Juli für großen Wirbel gesorgt. Was die Entscheidung für Krankenhäuser bedeutet, hatte Dirk Tenzer, Vorsitzender des Gruppenausschusses der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), in der August-Ausgabe des Fachmagazins f&w erklärt.