Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat im Streit über Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus zwischen den Streitparteien Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) vermittelt. Das berichtete Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung Krankenhäuser beim GKV-SV, am Freitag beim Deutschen Krankenhaus-Controller-Tag in Potsdam. Der Kompromiss besteht demnach aus einem Dreistufenkonzept:
- Stufe 1: Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen anhand der Einstufung in Schweregradgruppen.
- Stufe 2: Evaluation – Nach dem ersten Anwendungsjahr 2019 wird die Anwendung und Wirkung des mit der Stufe 1 eingeführten Modells evaluiert. Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie eine genaue Erfassung erfolgen kann.
- Stufe 3: Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen mit differenzierten Bezugszeiträumen. Im Laufe des Jahres 2020 vereinbaren die Selbstverwaltungspartner, ob und wie ein differenzierteres und genaueres System umgesetzt werden kann.
An die anwesenden Krankenhaus-Controller gerichtet, sagte Leber, in den Kliniken zeige sich „ein Digitalisierungsdefizit“. So würden beispielsweise Dienst- und Belegungspläne „nicht überall routinemäßig zusammengespielt“.