Reaktionen zum Gesetzentwurf

DKG lobt Finanzierungsreform und warnt vor Kürzungen

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DKG lobt Finanzierungsreform und warnt vor Kürzungen
Gerald Gaß © Regina Sablotny

Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die Umstellung der Pflegefinanzierung, die heute das Bundeskabinett beschlossen hat, begrüßt. Allerdings drängt der Verband darauf, den geplanten Wegfall des Pflegezuschlags im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu korrigieren. „Die grundsätzlich positive Ausrichtung der Reform mit neuen Instrumenten zur Stärkung der Pflege wird durch die gleichsam vorgesehene Kürzung der Mittel der Krankenhäuser um eine halbe Milliarde Euro ab 2020 massiv überschattet", erklärte Gerald Gaß, Präsident der DKG, gestern in einer Pressemitteilung. Die Möglichkeiten der Krankenhäuser, die Fachpflege mit Hilfs- und Unterstützungskräften, Dokumentationshilfen und modernisierte IT-Lösungen zu entlasten, würden durch die Kürzung massiv beschnitten. Nach dieser Vorgabe müssten die Krankenhäuser alle Verbesserungen, die das Gesetz bei der Personalfinanzierung in Aussicht stellt, aus eigenen verfügbaren Mitteln selbst aufbringen, heißt es in der Mitteilung.

Da die Mittel des nun weiterzuentwickelnden Pflegestellen-Förderprogramms zukünftig beim einzelnen Krankenhaus verblieben, könne auf die vorgesehene Mittelüberführung in den Pflegezuschlag zum Jahr 2019 verzichtet werden, argumentiert hingegen das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website

In anderen Punkten des Entwurfes zur Umstellung der Finanzierung, etwa die DRG- und somit erlösunabhängige Kostenplanung von Personalstellen, signalisiert die DKG Zustimmung. Gaß lobte die Fortsetzung des Pflegestellenförderungsprogramms und die Verbesserungen der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsberufen, warnte aber gleichzeitig vor zu hohen Erwartungen auf die Wirkung dieser Projekte. 

Grundsätzliche Zustimmung zu den geplanten Reformen im Krankenhausbereich äußerte auch der GKV-Spitzenverband. „ In den letzten Jahren gab es Kliniken, die massiv im Bereich Pflege Stellen abgebaut haben. Das gilt es künftig zu verhindern. In diesem Sinn begrüßen wir den Vorstoß des Gesetzgebers, Mindestanforderungen zur Personalausstattung in Kliniken zu etablieren“, sagte Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer, gegenüber der „Rheinischen Post“. Wichtig sei künftig ein schicht- und stationsgenaues Erfassen, wie viele Pflegekräfte wie viele Patienten versorgen. Hierfür seien aufwandsarme Systeme zum Erfassen der Pflegeleistungen und der Qualität notwendig. Zudem plädierte Pfeiffer für eine Erweiterung der Personaluntergrenzen auf alle Krankenhausbereiche. 

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