Bauchaorten-OP

Barmer und Kliniken streiten über Mindestmengen

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Barmer und Kliniken streiten über Mindestmengen
© iStock.com/kupicoo

Kein Geld für Kliniken, die Mindestmengen bei Bauchaorten-Operationen nicht erreichen. Das forderte Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer-Krankenkasse am Donnerstagvormittag anlässlich der Präsentation des Barmer-Krankenhausreports 2018. „Wenn ein Eingriff an der Bauchschlagader nicht in einem zertifizierten Gefäßzentrum möglich ist, sollte er zumindest in einer Klinik mit einer hohen Fallzahl erfolgen“, sagte Straub. Dem Barmer-Report zufolge ist die Sterberate in Kliniken mit vergleichsweise vielen Eingriffen an der Bauchaorta drei Jahre nach der Operation um 2,6 Prozentpunkte geringer als in Häusern mit einer niedrigeren Fallzahl. 

Straub verlangt deshalb, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) „für operative Eingriffe Richtgrößen pro Standort und Operateur auf Bundesebene festlegen“ solle. „Krankenhäuser, die Leistungen erbringen, ohne diese Mindestmenge zu erreichen, sollen künftig keine Vergütung mehr erhalten.“ Studienautor Boris Augurzky vom RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung erklärte: „Die Einführung von Mindestmengen und eine Zentralisierung sind grundsätzlich möglich, ohne die wohnortnahe Versorgung zu gefährden.“

Heftige Kritik kam am Nachmittag von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): Die Behauptung der Barmer, Bauchaorten-Patienten seien in Abhängigkeit von Operationstechnik und Klinik signifikant unterschiedlichen Sterbewahrscheinlichkeiten ausgesetzt, könne durch das Studiendesign nicht belegt werden, hieß es in einer Pressemitteilung. „Den Erfolg einer hochkomplexen Bauchaortenaneurysma-Operation drei Jahre nach der Operation aus den Abrechnungsdaten mit einer absolut unzureichenden Risikoadjustierung messen zu wollen, ist schon gewagt. Dann auch noch eine rund zweiprozentige Differenzrate als statistisch signifikant größeres Sterberisiko einzustufen, ist völlig irreführend“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. 

Offensichtlich gehe es der Krankenkasse um die Durchsetzung von Mindestmenge in diesem Operationsbereich, vermutet Baum. „Dieser Diskussion stellen sich die Krankenhäuser.“ Allerdings habe der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) noch vor wenigen Jahren Mindestmengen für diese Versorgung im G-BA abgelehnt. „Mindestmengen für Bauchaneurysmen wurden nicht weiter verfolgt, da gerade der Notfall bei dieser Diagnose es notwendig macht, dass breitflächige Notfallinterventionsmöglichkeiten gegeben sind“, so Baum. „Der Eindruck, dass jede Klinik diese Eingriffe durchführt, ist völlig falsch und entweder damit begründet, dass man die Qualitätssicherungsrichtlinie nicht kennt oder absichtlich verschweigt", sagte der DKG-Hauptgeschäftsführer weiter. 

Die DKG stelle sich weiterhin konstruktiv der Diskussion um Mindestmengen, wenn diese dazu beitragen können, Qualität zu verbessern. „Überzeugend wäre zudem, wenn die Krankenkassen die Vereinbarung zur Bildung von medizinischen Versorgungszentren nicht weiter blockierten, damit sich mehr Zentren bilden können“, argumentierte Baum.

Autor

Dr. Stephan Balling

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