Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhöht die Anforderungen der Speicherung und Übertragbarkeit von Daten über alle Schnittstellen hinweg. Krankenhäuser könnten sogar zur Anbindung der vom Patienten geführten elektronischen Akte verpflichtet werden. Darauf verweisen Carl Dujat und Andreas Beß von der promedtheus AG sowie Andreas Zimolong (Synagon GmbH) in der neuen Ausgabe von f&w. Umso wichtiger sei die syntaktische und semantische Standardisierung der Schnittstellen, damit der Patient mit seinen Daten auch tatsächlich das in der DSGVO gegebene Recht auf Datenübertragbarkeit wahrnehmen kann. „Im Zuge der intersektoralen Versorgung und damit notwendigen interoperablen IT-Lösungen wird es künftig vermehrt notwendig sein, auch verschiedene ePA- und Archivierungsplattformen untereinander zu verknüpfen“, schreiben die Autoren.
