Krankenhäuser müssen sich künftig auf deutlich mehr Kontrollen der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) einstellen. Das machte Mechtild Schmedders, Leiterin des Referats Qualitätssicherung (QS) beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), am Donnerstag auf dem 18. Herbstsymposium der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) in Frankfurt am Main deutlich. Anlass seien die (neuen) Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Insgesamt habe der G-BA mittlerweile 19 Qualitätsrichtlinien erlassen, etwa im Bereich der Versorgung von Frühchen oder Patienten mit Bauchaortenaneurysma.
Der MDK werde künftig beispielsweise auch prüfen, ob Kliniken die Voraussetzungen einhalten, um einen Zuschlag im Rahmen der künftigen Struktur der gestuften stationären Notfallversorgung zu erhalten. Auch die Prüfung der Mindestpersonalvorgaben in der Psychiatrie falle in den MDK-Zuständigkeitsbereich. Das habe der Gesetzgeber so festgelegt. Immer dann, wenn ein Krankenhaus in einem neuen Leistungsbereich tätig werden wolle, müsse der MDK künftig prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt seien. Ab 2020 kämen Stichprobenprüfungen dazu.
Welche Konsequenzen es habe, wenn der MDK in einem Krankenhaus Verstöße gegen die G-BA-Qualitätsrichtlinien feststelle, diskutiere derzeit der G-BA. Denkbar seien sowohl monetäre Strafen als auch schlicht die Veröffentlichung von Verfehlungen. Neben den G-BA-Qualitätsrichtlinien sehe das Sozialgesetzbuch die Faktoren Dokumentationsqualität und Qualitätsanforderungen der Bundesländer als relevant für künftige MDK-Prüfungen vor.
Als „Musterländle“ in puncto Qualitätsprüfung bezeichnete Schmedders Hessen, das als erstes Bundesland den MDK ausdrücklich in das Landeskrankenhausgesetz aufgenommen habe. „Ich freue mich über Hessen, bei vielen anderen Ländern könnte ich die Haare raufen“, sagte Schmedders und verwies darauf, dass einige Länder im Bundesrat zwar der Einführung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren zugestimmt hätten, im Landesrecht diese aber für unwirksam erklärten.
Schmedders kritisierte Kliniken, die mit Leistungen würben, obwohl schon eine einfache Recherche auf deren Internetseite genügten, um festzustellen, dass sie die Strukturvorgaben des G-BA nicht einhielten. „Selbstkritisch muss ich sagen: Es gibt auch Kassen, die solche Leistungen trotzdem noch bezahlen.“ Insgesamt seien Fragen der Qualität in den Krankenhäusern zwar mittlerweile in der Bundespolitik nicht mehr Top-Thema. Trotzdem würden die Selbstverwaltungsorganisationen in Berlin sich „noch auf Jahre“ mit dem Thema und den Aufgaben aus der vergangenen Legislaturperiode beschäftigen.