Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich erneut dagegen ausgesprochen, die zulässige Obergrenze für die Finanzreserven der Krankenkassen abzusenken. Im Entwurf für das sogenannte Versichertenentlastungsgesetz ist vorgesehen, die Obergrenze vom 1,5-fachen auf das 1,0-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe zu begrenzen. Gleichzeitig soll das Gesetz Vorgaben zum Abbau der derzeitigen Finanzreserven enthalten. "Die neue Obergrenze für Rücklagen von einer Monatsausgabe halten wir für zu gering", sagte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. "Finanzreserven können nur dann in schlechten Zeiten die Beitragssätze stabilisieren, wenn sie in guten Zeiten nicht vorschnell abgebaut wurden.“
Das Finanzpolster der gesetzlichen Krankenkassen hat sich zuletzt auf mehr als 20 Milliarden Euro vergrößert. Im ersten Halbjahr dieses Jahres erzielten die Kassen ein Plus von 723 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr war der Überschuss jedoch nur noch halb so groß.