Die Delegierten des Bayerischen Ärztetages haben gestern den Weg für die ausschließliche Fernbehandlung in dem Bundesland freigemacht. Sie beschlossen dazu, die Berufsordnung zu ändern. Die bayerischen Ärzte folgten damit dem Beispiel anderer Bundesländer, wie etwa Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen, wo bereits ein Beschluss des Deutschen Ärztetags zur Fernbehandlung umgesetzt wurde.
Eine ausschließliche Fernbehandlung ist künftig in Bayern erlaubt, "wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird“. Zudem muss der Arzt den Patient auch über die "Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien“ aufklären, heißt es nun in der Berufsordnung.