Krankenhäuser in Niedersachsen müssen künftig Transplantationsbeauftragte beschäftigten. Das hat der Landtag gestern im Rahmen des neuen Transplantationsgesetzes festgelegt. In Krankenhäusern, die sich auf die Entnahme von Spenderorganen spezialisiert haben, muss es nun so viele Beschäftigte für diese Aufgabe geben, dass rund um die Uhr Ansprechpartner für Ärzte und Pflegekräfte zur Verfügung stehen. In anderen Kliniken reicht ein Transplantationsbeauftragter.
Als Beauftragte kommen Ärzte oder Pflegekräfte infrage, die mehr als drei Jahre in leitender Funktion auf einer Intensivstation gearbeitet haben. Die Klinik muss sie für mindestens fünf Stunden je Woche und zusätzlich mindestens für eine halbe Stunde je Intensivbett und Monat von den sonstigen Aufgaben freistellen. Bei ihrer Arbeit sollen sie möglichst früh an Entscheidungen zu Organ- oder Gewebespenden beteiligt werden.
In Hamburg war eine ähnliche Regelung im Juni verabschiedet worden. Auf Bundesebene hatte kürzlich das Kabinett einen Gesetzentwurf zum Thema Organspende vorgelegt. Er enthält auch Regeln dazu, wie Transplantationsbeauftragte freigestellt werden sollen. Der Umfang soll sich dabei nach der Anzahl der Intensivbehandlungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern richten.