Am heutigen Freitag hat das Land Niedersachsen im Bundesrat eine Protokollerklärung zu Artikel 10 „Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes“ des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 abgegeben.
Der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi kritisiert die Änderungen des Krankenhausentgeltgesetzes: „Eine gerechte Verteilung dieser Mittel ist ein wichtiges Anliegen Niedersachsens. Das Geld muss genau den Kliniken zugutekommen, die es am dringendsten benötigen.“ Eine Verteilung in Form eines zeitlich befristeten Rechnungszuschlages bei gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten bei stationärer Behandlung im Zeitraum November 2025 bis zum Oktober 2026 – wie es jetzt das Gesetz vorsieht – führe hingegen nicht zu dem gewünschten Effekt, die besonders durch die inflationsbedingten Kostensteigerungen belasteten Krankenhäuser zu entlasten. Im Gegenteil: „Es profitieren auch diejenigen, die auf wirtschaftlich sicheren Beinen stehen.“
Niedersachsen hatte deshalb einen technischen Verteilungsschlüssel für die Sofort-Transformationskosten entwickelt – und das anhand der Parameter Versorgungsumfang, Versorgungsnotwendigkeit und Bedürftigkeit. „Auf diese Weise wären die Krankenhäuser zielgerichtet, bedarfsorientiert, schnell wirksam sowie bürokratiearm unterstützt worden“, so Philippi.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag den Krankenhäusern einen Inflationskostenausgleich für die Jahre 2022 und 2023 aus Bundesmitteln versprochen und mit dem Haushaltsbegleitgesetz in der vergangenen Woche umgesetzt. Über die Auszahlungsart hatte es einen längeren Disput gegeben.
mau