Ausländer mit einer Duldung, die eine Ausbildung zum Kranken- oder Altenpflegehelfer machen, können in Baden-Württemberg nicht mehr abgeschoben werden. Damit können sie nun ihre Ausbildung fortsetzen, auch wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Das hat die Landesregierung in der vergangenen Woche in einem Erlass festgelegt. Baden-Württemberg setzt damit eine Regelung in Kraft, die auf Bundesebene noch im geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz umgesetzt werden soll.
"Die Unternehmen suchen dringend Alten- und Krankenpflegerinnen sowie junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen wollen“, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). "Deshalb werden wir in Baden-Württemberg schon jetzt – noch vor der entsprechenden Bundesregelung – handeln."
Neben Baden-Württemberg hat bereits Bayern eine solche Regelung erlassen. Die Auszubildenden sollen durch die Duldung zunächst ihre Helferausbildung abschließen können. Danach können sie eine qualifizierte Berufsausbildung zum Kranken- oder Altenpfleger aufnehmen. Hierfür können sie dann eine Ausbildungsduldung erhalten. Nach dieser sogenannten 3+2-Regelung haben Geduldete ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung und zwei weitere Jahre während einer anschließenden Beschäftigung. Ausgenommen sind Ausländer, die Straftaten oberhalb einer bestimmten Grenze begangen haben. Die Regelung gilt zudem nicht für Ausländer, die nicht helfen, ihre Identität feststellen zu lassen.