Der Deutsche Psychotherapeutentag hat der Öffnung der Muster-Berufsordnung für eine psychotherapeutische Fernbehandlung zugestimmt. Bei der Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung müssen jedoch auch weiterhin Psychotherapeuten anwesend sein, heißt es in dem Beschluss aus der vergangenen Woche. Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) begrüßte die Öffnung der Muster-Berufsordnung.
"Dadurch können wir die psychotherapeutische Versorgung flexibler auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ausrichten", sagte die DPtV-Bundesvorsitzende Barbara Lubisch heute in Berlin. Insbesondere bei der Behandlung von Menschen, die in ihrer Bewegung eingeschränkt seien, gebe es nun mehr Handlungsspielraum. Der persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut und Patient bleibe jedoch "Goldstandard" in der Psychotherapie.
Die Öffnung der Muster-Berufsordnung kommt aus Sicht der DPtV zum richtigen Zeitpunkt. Mit dem kürzlich verabschiedeten Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde der Anwendungsbereich von telemedizinischen Leistungen auch auf die psychotherapeutische Behandlung erweitert. Ab Anfang April sollen dann Videosprechstunden möglich sein.