Organspende

Breite Zustimmung für Transplantationsgesetz

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Breite Zustimmung für Transplantationsgesetz

Das geplante neue Transplantationsgesetz ist heute bei der ersten Beratung im Bundestag parteiübergreifend überwiegend positiv bewertet worden. Nicht nur Union und SPD lobten den Gesetzentwurf. Auch die Oppositionsparteien im Bundestag machten deutlich, dass sie die Vorlage grundsätzlich für gelungen halten.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte im Bundestag mit Blick auf die zuletzt wieder angestiegenen Zahl von Organspendern: "Das ist gut, aber das ist noch nicht gut genug." Er wies darauf hin, wie wichtig die öffentliche Debatte zu dem Thema sei. Sie habe dazu beigetragen, dass die Zahlen wieder zugelegt hätten.

Das geplante neue Gesetz soll unter anderem mit Blick auf die Transplantationsbeauftragten Verbesserungen bringen. Sie sollen künftig mehr Zeit für ihre Aufgaben erhalten. Bei Entnahmekrankenhäusern mit mehr als einer Intensivstation soll für jede der Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. Zudem sollen die anteiligen Kosten vollständig refinanziert werden. Die Transplantationsbeauftragten müssen außerdem künftig auf Intensivstationen regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patienten als Organspender in Betracht kommen.

Zudem sollen die Entnahmekrankenhäuser mehr Geld für den Ablauf einer Organspende erhalten. Sie sollen einen Zuschlag dafür bekommen. "Es muss so sein, dass ein Krankenhaus, das sich aktiv darum kümmert, dass die Spenderzahlen steigen, dass Organe entnommen werden können, nicht auch noch finanziell schlechter gestellt ist", so Gesundheitsminister Spahn.  Bislang schrieben Krankenhäuser mit einer guten Organisation der Organspende Verluste, sagte der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach. Denn bisher werde der Transplantationsbeauftragte nicht freigestellt und nicht ausreichend bezahlt. Zudem sei die Pauschale für die Klinik zu niedrig.

Geplant ist nun zudem, dass kleinere Entnahmekliniken Unterstützung durch qualifizierte Ärzte erhalten. Darüber hinaus soll in den Kliniken ein Berichtssystem zur Qualitätssicherung entstehen. Darüber hinaus sollen Angehörige künftig besser betreut werden.

Katrin Helling-Plahr (FDP) betonte, dass Gesetz enthalte einige überfällige Änderungen, wie die Freistellung des Transplantationsbeauftragten. Der Minister habe deshalb auch aus der Opposition "Respekt verdient". Jedoch hätte die Reform ihrer Ansicht nach "mutiger" ausfallen können. So sprach sie sich für sogenannte Überkreuz-Spenden aus: Bei einer Überkreuz-Lebendspende ist jeweils ein Partner zweier Paare krank und der andere bereit, ein Organ zu spenden. Der potenzielle Spender kommt aber aus einem medizinischen Grund nicht infrage, etwa weil die Blutgruppe nicht zu der des Partners passt. Ein Paar könnte dann nach einem anderen in gleicher Situation suchen und ein Organ über Kreuz tauschen. Bislang ist dies jedoch nur unter Verwandten und nahestehenden Personen möglich.

Auch nach Ansicht von Axel Gehrke (AfD) verbessert der Gesetzentwurf grundsätzlich die Abläufe im Krankenhaus. Jedoch sollte klarer formuliert werden, wann der Transplantationsbeauftragte handeln solle. Grundsätzliches Lob für den Gesetzesvorschlag kam auch von der Linken. Gesundheitsexperte Harald Weinberg erklärte, die bisherigen "ungünstigen" Strukturen in der Organspende seien der "eigentliche Flaschenhals". Insofern setze der Gesetzesentwurf an den "richtigen Stellen" an.

Auch für die Grünen geht der Entwurf in die richtige Richtung. Es sei "wirklich ein gutes Gesetz", was der Minister vorlege, sagte Kirsten Kappert-Gonther. Änderungsbedarf sehen die Grünen jedoch zum Beispiel noch bei der Finanzierung der beratenden Dienste für kleine Entnahmekrankenhäuser. Bislang sei hier vorgesehen, dass die Private Krankenversicherung bei der Ausgestaltung mitreden dürfe, der finanzielle Beitrag sei aber freiwillig. "Warum soll der Dienst allein von gesetzlich Versicherten finanziert werden?", so Kappert-Gonther.

Autor

 Hendrik Bensch

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