Bundesgesundheitsminister Jens Spahn legt ein atemberaubendes Reformtempo hin: Ein Referentenentwurf jagt den nächsten. Neben der Alten- und Krankenpflege (s. auch Meldung zur Konzertierten Aktion Pflege) steht nun richtigerweise auch die intersektorale Notfallversorgung im Fokus. Viele andere wichtige Themen, wie die Digitalisierung, neue Vergütungsformen etc., geht der CDU-Politiker parallel dazu auch noch an.
Allerdings bleibt anzumerken, dass Spahn bei all dem Reformeifer auch die Rehabilitation nicht vergessen sollte. So wird sich in den nächsten fünf bis zehn Jahren das heute noch prägende Motto „Reha vor Rente“ hin zu „Reha vor Pflege“ verändern. Damit wird auch hier ein vermehrter Pflegepersonalbedarf sowie steigende Ausgaben – weniger für die Rentenversicherungsträger denn für die gesetzlichen Krankenkassen – einhergehen. So wäre es schon jetzt sinnvoll, sich in diesem Bereich vermehrt Gedanken über die zukünftige Ausrichtung und Finanzierung zu machen. Umso wichtiger ist es, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die bis zum Jahr 2020 unter anderem Vorschläge für die Einführung einer sektorenübergreifenden Vergütung machen soll, auch über neue, intersektorale wie auch hybride Vergütungsmodi in der Rehabilitation nachdenkt. Natürlich wird auch die Finanzierung zukünftig vermehrt zur Mammutaufgabe, auch wenn heute eine generell eher expansive Mittelvergabe (etwa durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz) im Mittelpunkt steht.
Auch sollten die Auswirkungen aktueller Reformgesetze und -initiativen auf die Versorgung in der Rehabilitation verstärkt berücksichtigt werden: So kann die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) dazu führen, dass Pflegefachpersonal aus der Rehabilitation in die akutstationären Kliniken abgeworben und damit abgezogen wird – mit unabsehbaren Folgen für die Versorgung dort, gerade in Anbetracht des stärker werdenden Mottos „Reha vor Pflege“ und der daraus resultierenden höheren Pflegelast in den Rehakliniken. Hinzu kommt die in den akutstationären Kliniken nun vorgesehene, vollständige Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen in der Pflege (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz, PpSG). So erfreulich dies für die Krankenhäuser auch ist, bleibt es fraglich wie es die Rehakliniken – ohne eine vollständige Refinanzierungsoption – vor allem unter Annahme signifikanter Lohnsteigerungserwartungen es schaffen sollen, dies zu finanzieren.
Hier droht ein ungleicher Wettbewerb zu Lasten der Rehabilitation. Da wir aber gerade in einer älter werdenden, multimorbide Gesellschaft darauf angewiesen sind, so viel wie möglich vor allem ältere Menschen durch (geriatrische) Rehabilitation dazu zu befähigen, eigenständig und wenn möglich ohne fremde Hilfe leben zu können (…. um auch die zur Verfügung stehenden Pflegepersonalressourcen für die anderen Berieche nutzen zu können), wäre es doch an der Zeit, auch diesen Bereich zu fokussieren und ihn in all die wichtigen und richtigen Reformprojekte, die derzeit laufen, verstärkt mit einzubeziehen.