In der Auseinandersetzung zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern zu Klinik-Abrechnungen haben mehrere Kassen Vorwürfe zurückgewiesen, sie würden Klagen trotz anderer Absprachen nicht zurücknehmen. Sie würden die Empfehlung, die im Gespräch mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Dezember getroffen wurde, "schnellstmöglich" umsetzen, teilte der Verband der Ersatzkassen (Vdek), der AOK- Bundesverband, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und die Knappschaft mit.
Bei dem Gespräch war vereinbart worden, dass Klagen zurückgenommen werden, sofern die neuen Finanzierungsvoraussetzungen des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) erfüllt werden. Das DIMDI hatte im Dezember klargestellt, was im Rahmen der neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls als Transportzeit gilt. Dies würden die Krankenkassen nun "nur einmal" für jedes einzelne Krankenhaus prüfen, teilten die Kassen mit.
Erst in der vergangenen Woche hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen jedoch auf die schwierige Situation angesichts tausender Klagen wegen Klinikabrechnungen hingewiesen. Das Gericht geht in vielen Verfahren von einem "erheblichen Aufwand" aus.