Im Streit um Abrechnungen zur Schlaganfallversorgung haben Kliniken und Krankenkassen in Rheinland-Pfalz eine Absprache getroffen. Sie wollen die Streitigkeiten durch einvernehmliche Erklärungen nun weitgehend beilegen, teilte das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium mit. Demnach sollen die Krankenkassen einen Großteil der Klagen zu den neurologischen Komplexpauschalen des akuten Schlaganfalles zurücknehmen.
Bei dem Streit zur Schlaganfallversorgung geht es um die Frage, welchen Zeitraum die Transportzeit genau umfassen darf, damit eine Klinik für die Versorgung einen Zuschlag erhält. In Rheinland-Pfalz einigten sich beide Seiten nun darauf, dass die Klagen umgehend zurückgenommen werden sollen, bei denen es um Fahrten mit dem Rettungswagen geht, die die aktuellen Abrechnungskriterien des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) erfüllen. Bei der Dauer der Transportzeit werde den Krankenkassen in Rheinland-Pfalz "im Einzelfall ein maßvolles Vorgehen im Sinne der Versorgungssicherheit empfohlen", teilte das Gesundheitsministerium mit. Fälle, in denen der Rettungshubschrauber als schnellstes verfügbares Rettungsmittel infrage komme, sollen noch geprüft werden.
Bundesweit war es im vergangenen Jahr zu einer Klagewelle der Krankenkassen zu den Themen Schlaganfallversorgung und geriatrische Komplexbehandlung gekommen. Bei den Sozialgerichten waren tausende Klagen eingegangen, nachdem sich abzeichnete, dass die Verjährungsfristen für Klagen verkürzt werden sollten. Auf Bundesebene hatten Kliniken und Kassen den Streit bereits im vergangenen Jahr beigelegt. Auf Länderebene sind die Auseinandersetzungen aber weitergegangen.
Mit der nun erzielten Einigung hätten Kliniken und Kassen in Rheinland-Pfalz ein "deutliches Zeichen zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens" gesetzt, sagte Ernst Merz, der die Gespräche zwischen beiden Seiten moderiert hat. "Es ist zu erwarten, dass die Sozialgerichte deutlich entlastet werden.“