Fast zehn Jahre hatte sich ein Chefarzt eines katholischen Krankenhauses gegen die Kündigung gewehrt, am Mittwoch urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun in seinem Sinne. Sein Arbeitgeber hatte ihn entlassen, nachdem er sich von seiner ersten Ehefrau geschieden und ein zweites Mal geheiratet hatte. Ihm wurde vorgeworfen, er habe seine Loyalitätspflicht verletzt. Das BAG urteilte nun jedoch, dass er mit seiner erneuten Heirat "weder eine wirksam vereinbarte Loyalitätspflicht noch eine berechtigte Loyalitätserwartung" seines Arbeitgebers verletzt habe, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. (2 AZR 746/14)
Sein Arbeitgeber hatte sich auf die sogenannte Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse berufen. Eine "ungültige" Ehe ist demnach ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß, der eine Kündigung rechtfertigen kann. Das Bundesarbeitsgericht urteilte nun jedoch, die Regelung benachteilige den Chefarzt gegenüber Beschäftigten, die nicht der katholischen Kirche angehörten. Die Loyalitätspflicht sei "im Hinblick auf die Art der Tätigkeiten des Klägers und die Umstände ihrer Ausübung keine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung", teilte das BAG mit. Die Vereinbarung in dem Dienstvertrag, die auf die Grundordnung verweist, sei unwirksam, "soweit dadurch das Leben in kirchlich ungültiger Ehe als schwerwiegender Loyalitätsverstoß bestimmt ist."