Wer als Arzt oder Pflegekraft in einem Krankenhaus arbeitet, muss immer mal wieder auf den Dienstplan schauen. Durch den Schichtdienst oder auch wenn mal ein Kollege durch Krankheit ausfällt, arbeitet man selten längere Zeit am Stück zur gleichen Uhrzeit. Flexible Arbeitszeiten sind für die Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen normal. Wie sich die Arbeitszeiten auf Grundlage der tarifvertraglichen Bestimmungen genau berechnen, ist jedoch nicht ganz so leicht zu bestimmen, wie Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München a.D., in der aktuellen Ausgabe der PKR darstellt. Auf welchen Zeitraum muss sich beispielsweise die durchschnittliche Arbeitszeit beziehen? Und was ändert sich bei der Berechnung für Teilzeitbeschäftigte? Hierauf gibt Ernst Burger in seinem Artikel Antworten.
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