Orientierungswert von Andreas Beivers

Gleicher Zugang für alle - oder doch nur eine halbe Sache?

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Gleicher Zugang für alle - oder doch nur eine halbe Sache?
Andreas Beivers © Hochschule Fresenius / John M. John

Mit dem am 14. März 2019 beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen nun vor allem GKV-Patientinnen und -Patienten schneller Arzttermine bekommen, um bis dato bestehende Unterschiede oder Vorzüge der privat krankenversicherten Patienten zu internalisieren. Das folgt dem lang anvisierten Wunsch einiger Politiker, einen gleichen Zugang für alle zu schaffen. So lobenswert dieser Ansatz auch ist, so scheint doch fraglich, wieso – dieses Ziel vor Augen habend – nicht auch in anderen Bereichen gemäß dieser egalitären Logik verfahren wird.

So besteht beispielsweise auch bei privat Krankenversicherten eine Ungleichbehandlung bei der kostenfreien Familienmitversicherung. Im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung (PKV) sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Familienangehörigen des Versicherten nämlich unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung). Im Jahr 2017 gab es in Deutschland rund 16,2 Millionen Familienversicherte - davon 12,8 Millionen Kinder. Zusätzlich ist auch der Versicherungsstatus beider Elternteile ausschlaggebend für die Möglichkeit zur beitragsfreien Versicherung der Kinder in der GKV. Kinder können nicht in der GKV mitversichert werden, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des GKV-Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist. Fraglich ist hier, warum nicht alle Kinder - unabhängig vom Versicherungsstatus ihrer Eltern - ein Recht auf eine solidarische Mitversicherung haben. 

Sicherlich gilt es, die Finanzierung dieser Mitversicherung für alle Kinder zu klären, damit es nicht zu Schieflagen kommt. Der Gesetzgeber hatte seinerzeit im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesundheitsfonds („Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ - GKV-WSG) im Jahr 2007 eigentlich angedacht, die Kosten der Krankenversicherung für alle gesetzlich versicherten Kinder über Steuern zu finanzieren. Auch wenn dies heute offiziell als ein pauschaler Steuerzuschuss für versicherungsfremde Leistungen deklariert wird, scheint es dennoch ein guter und gangbarerer Weg. Doch wenn das die Idee war, warum dann nicht für alle Kinder, unabhängig von deren Versicherungsstatus? Denn wer für Egalität in Finanzierung und Zugang ist, sollte gerade bei Kindern in keinerlei Richtung Ausnahmen machen. Das derzeitige „reformpolitische Schrauben an einzelnen Stellen“ löst nämlich keinerlei strukturelle Probleme, und schon gar nicht scheinbar wie auch faktische Ungerechtigkeiten.

Autor

Prof. Dr. Andreas Beivers

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