Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat noch für dieses Jahr ein MDK-Gesetz angekündigt. Was muss dieses auf jeden Fall enthalten? Erwin Rüddel, CDU-Politiker und Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag, antwortet zum Auftakt einer neuen Umfrage.
"Wie im Koalitionsvertrag vereinbart müssen wir die Medizinischen Dienste der Krankenkassen stärken, zum Beispiel durch eine am Bedarf orientierte Personalausstattung, und ihre Unabhängigkeit durch eine Abgrenzung von den Kassen fördern. Darüber hinaus sind bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen wichtig.
Zu einer Stärkung des MDK gehört meiner Meinung nach auch eine stärkere Einbindung von Digitalisierung in die Prüfprozesse, beispielsweise im Bereich der Plausibilitätsprüfungen. Das entlastet das Personal in den zu prüfenden Pflegeeinrichtungen und erleichtert auch die Tätigkeit des MDK. Im Optimalfall könnte ich mir vorstellen, dass gut eingesetzte technische Lösungen Prüfpersonal einsparen kann. Das wäre dann medizinisches Personal, das auch wieder in der Versorgung tätig werden kann und nicht durch Prüfprozesse gebunden ist.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen leistet ohne Frage eine wichtige Arbeit zur Sicherung der Qualität. Die Prüfungen dürfen allerdings nicht zum Selbstzweck werden. Grundsätzlich würde ich mich freuen, wenn wir zu einer Kultur des Vertrauens anstelle von Misstrauen kämen."
Alle Statements der BibliomedManager-Umfrage zum MDK-Gesetz finden Sie auf unserer MDK-Themenseite.