Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat noch für dieses Jahr ein MDK-Gesetz angekündigt. Was muss dieses auf jeden Fall enthalten? Ulf Dennler, Geschäftsbereichsleiter Medizincontrolling beim Städtischen Klinikum München, antwortet in einer BibliomedManager-Umfrage.
"Durch das MDK-Gesetz ist die Rolle des MDK durch folgende Änderungen zu stärken:
Der MDK muss paritätisch durch die Landesverbände der Krankenversicherungen und die Landeskrankenhausgesellschaften unter Einbeziehung von Patientenvertretern geführt und durch die Länder oder den Bund finanziert werden. Prüfungen bezüglich möglicher Fehlkodierungen sowie zu primären und sekundären Fehlbelegungen sind durch statistische Auffälligkeitsanalysen auszulösen. Hierzu werden Abrechnungsdaten mit epidemiologischen und demografischen Daten verknüpft.
Bei Bestätigung der Auffälligkeiten in einer Stichprobenprüfung ist eine sanktionsbewehrte, krankenhausindividuelle Quote für Einzelfallprüfungen im laufenden Jahr festzulegen. Von Einzelfallprüfungen zu entlasten sind Krankenhäuser bzw. Fachabteilungen, die im statistischen Durchschnitt korrekt abrechnen. Im Einzelfall ist nicht nur nach zu streichenden Positionen zu suchen, sondern die korrekte Abrechnung des Falls umfassend zu betrachten."