Kabinett beschließt Entwurf

Gesetz für höhere Löhne in der Altenpflege

  • News des Tages
Gesetz für höhere Löhne in der Altenpflege
© iStock.com/elkor

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der zu höheren Löhnen in der Altenpflege führen soll. Die Bundesregierung will das entweder über einen Flächentarifvertrag oder über höhere Lohnuntergrenzen erreichen. Wie die höheren Löhne finanziert werden sollen, ist noch unklar.

Der Gesetzentwurf sieht zwei Möglichkeiten vor, um zu höheren Pflegelöhnen zu kommen. Angedacht ist zunächst, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften einen flächendeckenden Tarifvertrag abschließen. Diesen würde dann das Bundesarbeitsministerium auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege erstrecken. Damit würden die ausgehandelten Tariflöhne für die ganze Branche gelten. Die Tarifverhandlungen will der neu gegründete Arbeitgeberverband, die "Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche", aufnehmen. Die Mitarbeiter dieser Arbeitgeber repräsentieren allerdings nur einen kleinen Teil aller Pflegebeschäftigten der Branche.

Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht soll durch das Gesetz gewahrt bleiben: Vor Abschluss des Tarifvertrags müssen die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden. Außerdem müssen mindestens zwei Kommissionen "repräsentativer" Religionsgemeinschaften zustimmen, damit die Tarifpartner beantragen können, dass der Tarifvertrag für die gesamte Branche gelten soll.

Sollte der flächendeckende Tarifvertrag nicht zustande kommen, soll über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege steigen. Eine Pflegekommission soll Vorschläge für unterschiedliche Mindestlöhne für Hilfs- und Fachkräfte erarbeiten. Diese Mindestlöhne kann das Bundesarbeitsministerium dann als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche festlegen. In Ost-  und Westdeutschland sollen Pflegekräfte künftig denselben Lohn erhalten.

Wie die höheren Löhne genau finanziert werden sollen, ist noch offen. Im Gesetzentwurf heißt es, dass hierfür eine "Anhebung der Leistungsbeträge und damit einhergehend eine weiter verbesserte Finanzausstattung der Pflegeversicherung erforderlich" sei. Die Bundesregierung will jedoch verhindern, dass die gesamten Sozialversicherungsbeiträge auf einen Wert von über 40 Prozent steigen.

Autor

 Hendrik Bensch

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Mit unserem täglichen Newsletter informieren wir bereits rund 10.000 Empfänger über alle wichtigen Meldungen aus den Krankenhäusern und der Gesundheitsbranche

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich