Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für die Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) beschlossen. Damit werden erstmals bundesweit einheitliche Regelungen für die Ausbildungen in diesen Berufen geschaffen. Die neuen Regeln sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Vorgesehen ist eine dreijährige Ausbildung. Dabei nehmen die Auszubildenden an theoretischem und praktischem Schulunterricht teil und werden an Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen ausgebildet. Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung soll ein Mittlerer Schulabschluss oder eine mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung nach einem Hauptschulabschluss sein. Ausreichend ist neben einem Hauptschulabschluss auch eine einjährige Ausbildung im Pflegebereich, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Schulgeld darf nicht verlangt werden. Die Ausbildung zur ATA und OTA wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen und ist somit auch staatlich anerkannt.
Derzeit werden nach Branchenangaben etwa 3.800 Schüler ausgebildet. Der Bedarf an den speziell ausgebildeten Fachkräften ist hoch, die Nachfrage wird nach Branchenschätzungen künftig weiter steigen. . "Mit diesem Gesetz gehen wir jetzt an, was Berufsverbände und Bundesländer seit längerem fordern: Wir schaffen bundesweit einheitliche Regelungen für die Ausbildung in der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistenz", so Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).