Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) hat die Krankenkassen ermahnt, bei den Qualitätsverträgen zur Versorgung von Menschen mit Behinderungen zu kooperieren. Seit August vergangenen Jahres können Qualitätsverträge im Rahmen von Modellvorhaben abgeschlossen werden. Bislang sei es jedoch keinem evangelischen Krankenhaus gelungen, einen Vertrag mit einer Krankenkasse abzuschließen. Der Verband fordere deshalb "mehr Tempo und Engagement in diesem Bereich, damit die Frist für die Modellvorhaben nicht ungenutzt verstreicht", erklärte der DEKV-Vorsitzende Christoph Radbruch.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte 2017 vier Bereiche ausgewählt, in denen Qualitätsverträge geschlossen werden dürfen. Dazu zählt unter anderem die Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus. Die Verträge sollten ab dem 1. Juli dieses Jahres gelten und bis Ende Juni 2023 laufen. Einen Vertrag zwischen Kassen und Kliniken zur Beatmungsentwöhnung gibt es hingegen schon.
In Deutschland leben nach DEKV-Angaben rund 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Für einige von ihnen könnten die Qualitätsverträge die Versorgung während eines Krankenhausaufenthalts verbessern, so der DEKV. Verbesserungsmöglichkeiten gebe es zum Beispiel beim Aufnahme- und Entlassmanagement.