Für die Finanzierung ihrer Personalkosten sollen Krankenhäuser im kommenden Jahr einen Rechnungszuschlag berechnen dürfen. Das ist im Kabinettsentwurf zum sogenannten Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz vorgesehen. Demnach sollen Kliniken vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 bei voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlungen einen Zuschlag in Höhe von 0,3 Prozent des Rechnungsbetrags veranschlagen. So sollen Kliniken insgesamt 250 Millionen Euro zusätzlich erhalten.
Hintergrund für den Zuschlag ist ein Passus im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Darin ist festgelegt, dass die Kostenträger die Tarifsteigerungen für Pflegekräfte vollständig refinanzieren müssen. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Tarifsteigerungen in diesem und im vergangenen Jahr gedeckt werden könnten, heißt es in der Begründung zu dem Gesetz. Der Zuschlag solle eine Finanzierungslücke ausgleichen.
Vorgesehen ist, dass Krankenhäuser den Zuschlag gesondert auf der Rechnung ausweisen. Er soll bei Ermittlung von Erlösausgleichen nicht berücksichtigt werden.