Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für das sogenannte Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz abgesegnet. Im Zentrum der Reform stehen Änderungen, wie der Finanzausgleich und die Aufsicht zukünftig aussehen werden. Auch Reformen, die unmittelbar die Krankenhäuser betreffen, sind Teil des Gesetzes. Die Kliniken sollen im kommenden Jahr einmalig 250 Millionen Euro erhalten, um mögliche nicht refinanzierte Tarifsteigerungen in der Pflege zu finanzieren.
Große Auswirkungen dürften insbesondere die geplanten Änderungen beim Finanzausgleich haben. Vorgesehen ist unter anderem eine Regionalkomponente. Sie soll dabei helfen, Über- und Unterdeckungen im Finanzausgleich abzubauen. Zudem ist ein Krankheits-Vollmodell geplant: Künftig sollen alle Krankheiten im Finanzausgleich berücksichtigt werden – und nicht mehr wie bisher 80. Zudem soll ein Risikopool Fälle mit sehr hohen Kosten abfedern. Außerdem wird die Zusammenarbeit der Landesaufsichten und des Bundesversicherungsamtes ausgeweitet. Die geplante bundesweite Öffnung der Allgemeinen Ortskrankenkassen, die noch Teil eines früheren Gesetzentwurfs war, ist nicht mehr vorgesehen.
Wie bereits Anfang dieser Woche bekannt geworden war, ist auch noch ein neuer Passus zur Krankenhausfinanzierung in das Gesetz gekommen. Geplant ist, dass die Kliniken im kommenden Jahr für ihre Behandlungen einen Zuschlag in Höhe von 0,3 Prozent des Rechnungsbetrags berechnen dürfen. So sollen die Kliniken insgesamt 250 Millionen Euro zusätzlich erhalten.