Das MDK-Reformgesetz wird nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) zu weiteren Auseinandersetzungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern führen. Mit der geplanten Strafe von 300 Euro pro geminderter Krankenhausrechnung "gießen die Koalitionsparteien Öl ins Feuer des Streites zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern", so die DGfM. Das Gesetz werde somit nicht dazu führen, die Partner der Selbstverwaltung zu befrieden.
Ähnlich äußert sich der Klinikverbund Hessen, in dem sich alle hessischen Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft zusammengeschlossen haben. "Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Kassen jetzt mit Strafzahlungen der Krankenhäuser für willkürlich durch den MDK geänderte Rechnungen belohnt werden", sagt Geschäftsführer Reinhard Schaffert. Jeder, der sich mit Kodierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen auskenne wisse, dass es keine absolute Wahrheit gebe.
Union und SPD hatten kurz vor der abschließenden Lesung im Bundestag heute Abend eine neue Strafgebühr in den Gesetzentwurf eingefügt. Zudem wird die Prüfquote für das kommende Jahr höher liegen als zunächst geplant. Beide Änderungen sind in der Beschlussempfehlung enthalten, über die der Bundestag abstimmen wird.
Wie aus dem Dokument hervorgeht, wurde auch das zunächst geplante Aufrechnungsverbot aufgeweicht. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen gewesen, dass die Aufrechnung von Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser grundsätzlich nicht mehr zulässig sein sollte. Nun wurde der Passus ergänzt: Eine Aufrechnung soll nun doch möglich sein, "wenn die Forderung der Krankenkasse vom Krankenhaus nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt wurde".
Lobend äußerten sich indes Vertreter der Krankenkassen. Mit der 300-Euro-Strafe werde „ein Impuls für korrekte Abrechnungen gesetzt"“, sagt die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK), Ulrike Elsner. "Dass nachgewiesen fehlerhafte Krankenhausabrechnungen eine Strafe zur Folge haben, ist elementar und konsequent", kommentiert der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch.
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