Die Rolle des Bundeskartellamts im Krankenhaussektor ist umstritten. Zuletzt hatte der Fall Gütersloh für Aufregung gesorgt, wo nach Angaben der beiden Träger das Bundeskartellamt nicht nur eine Fusion, sondern auch die Abstimmung beider Häuser untersagt hatte. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, verteidigt nun im Interview mit f&w die Arbeit seiner Behörde. Das Kartellrecht stehe einer Konsolidierung erst einmal nicht Weg. "Es geht beim Wettbewerbsschutz um den Erhalt der Trägervielfalt", so Mundt. Auch habe das Kartellamt die konkreten Bedingungen vor Ort im Blick. "In einem Fusionskontrollverfahren nehmen wir stets eine sehr umfassende Bewertung der Marktverhältnisse inklusive der konkreten Standortbedingungen vor." Zum konkreten Fall Gütersloh äußert sich Mundt zwar nicht, aber er betont: "Es gibt keine Kooperation, die wir je formell untersagt hätten."
Im Zuge der skeptischen Bewertung einer Fusion in Gütersloh hatte sich einer der betroffenen Geschäftsführer, Stephan Pantenburg, mit einem Gastbeitrag in f&w zu Wort gemeldet und darin eine Reform der Fusionskontrolle gefordert. Auch Wissenschaftler wie Boris Augurzky haben bereits Änderungen am Prüfverfahren des Bundeskartellamts angemahnt.
Das komplette Interview erscheint in der Januar-Ausgabe von f&w. Abonnenten können den Artikel bereits jetzt online lesen.