Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) befürwortet die Vorhaben von Union und SPD, um Arzneimittel-Lieferengpässe zu bekämpfen. Die beiden Parteien wollen insbesondere die Kompetenzen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stärken, wie aus Änderungsanträgen zum Faire-Kassenwettbewerbs-Gesetz hervorgeht. Es sei an der Zeit, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgungssicherheit wieder herzustellen, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum in einer Pressemitteilung. Krankenhäuser hätten von mehr als 200 Lieferengpässen seit Jahresbeginn berichtet, so Baum.
Vorgesehen ist laut Änderungsanträgen, dass das BfArM zukünftig Daten zu verfügbaren Beständen, zur Produktion und zur Absatzmenge von pharmazeutischen Unternehmen und Großhandlungen anfordern kann. Beim BfArM soll ein Beirat aus Vertretern von Ärzte- und Apothekerverbänden, Verbänden der pharmazeutischen Industrie und Vertretern der Selbstverwaltung eingerichtet werden. Sollten Lieferengpässe bestehen oder drohen, soll das BfArM zunächst den Beirat anhören. Dann kann es anordnen, dass Arzneimittel kontingentiert und auf Lager gehalten werden müssen.
Nach den Vorstellungen der DKG soll es auch Änderungen bei den Rabattverträgen geben. Gerade bei Rabattverträgen für Arzneimittel zur parenteralen Anwendung - also wenn Nährstoffe oder Substanzen direkt per Infusion gegeben werden - müsse gegengesteuert werden, so DKG-Hauptgeschäftsführer Baum. "Die derzeitige Regelung führt dauerhaft zu einer Monopolisierung bei den Herstellern mit unabsehbaren Folgen für Qualität und Liefersicherheit." Deshalb fordere die DKG für Rabattverträge, insbesondere für Zytostatika, das Verbot des Exklusiv-Rabattvertrags und die Einführung der Mehrfachvergabe.
Zudem sollten die Arzneimittel-Hersteller künftig Lieferengpässen melden müssen. Außerdem sollten sie verpflichtet werden, eine "erweiterte gesetzliche Bereitstellung" sicherzustellen. Die vorgesehene Neuregelung, dass die Lagerhaltung ausschließlich im Einzelfall bei bestehenden oder drohenden versorgungsrelevanten Lieferengpässen angeordnet werden kann, greife zu kurz und setze zu spät an. "Deshalb ist es dringend erforderlich, dass zumindest für Arzneimittel, die das BfArM als versorgungsrelevante und versorgungskritische Wirkstoffe eingestuft hat, verpflichtende Regelungen für pharmazeutische Unternehmen zur ausreichenden Vorhaltung dieser Präparate geschaffen werden", so Baum.