Das Bundesgesundheitsministerium hat seine Pläne für die Reform der Notfallversorgung offenbar noch einmal umfassend geändert. Wie der Tagesspiegel berichtet, gibt es beispielsweise Änderungen mit Blick darauf, wer entscheiden soll, an welchen Kliniken Integrierte Notfallzentren (INZ) entstehen sollen. Die INZ sollen künftig erste Anlaufstelle bei der Notfallversorgung sein. Hier soll festgelegt werden, wie der Patient weiter versorgt werden soll. Bislang war vorgesehen, dass die Länder im Rahmen ihrer Krankenhausplanung die Vorgaben machen sollen. Nun soll den erweiterten Landesausschüssen diese Aufgabe zugeteilt werden, heißt es in einem internen BMG-Papier, aus dem die Tageszeitung zitiert.
Laut dem Bericht sollen auch die Zuständigkeiten für den Rettungsdienst anders aussehen als ursprünglich geplant. Demnach sollen die Bundesländer auch in Zukunft für den Rettungsdienst verantwortlich bleiben. Eine Vielzahl an Ländern hatte sich jedoch gegen dieses Vorhaben gestemmt. Vom Tisch ist laut Tagesspiegel-Bericht auch die im ersten Entwurf enthaltene Vorgabe an die Länder, zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Gemeinsame Notfallleitstellen einzurichten.Stattdessen sollen nunmehr allein die KVen verpflichtet werden, dies gemeinsamen Notfallleitsysteme zu bilden. Dabei sollen die Träger der Rettungsleitstellen (112) und die KVen (116 117) „unter Beibehaltung der Eigenständigkeit beider Rufnummern“ zusammenarbeiten.
Wie es nun bei der Reform genau weitergehen wird, muss sich zeigen. Die interne Vorlage ist eine Vorlage des zuständigen Referats an die Hausleitung. Die überarbeitete Version des Gesetzentwurfs muss dann zur Abstimmung an das Bundeskanzleramt gehen. Unklar ist, ob das bereits geschehen ist.