Das Gesundheitsministerium hat das InEK angewiesen, Daten für die Bereiche Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie zu erheben. Entsprechende Untergrenzen soll es ab 2021 geben.
Bis Ende 2019 sollten Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) weitere Bereiche vorschlagen, für die Pflegepersonaluntergrenzen entwickelt werden sollen. Nachdem sich die DKG im Herbst aus den Gesprächen zurückgezogen hat, haben die Kassen Ende des Jahres die Abteilungen Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie vorgeschlagen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat daraufhin das InEK angewiesen, Daten für die diese Bereiche zu erheben. Entsprechende Untergrenzen soll es für das Geltungsjahr 2021 geben. Bisher gibt es Untergrenzen für die Bereiche die Bereiche Kardiologie, Geriatrie, Unfallchirurgie, Intensivmedizin, Herzchirurgie, Neurologie, Stroke-Units sowie Neurologische Frührehabilitation. Klinik- und Pflegeverbände laufen mittlerweile Sturm gegen die Untergrenzen. Kliniken, die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) nicht einhalten, müssen mit Vergütungsabschlägen oder einer Verringerung der Fallzahl rechnen.
Die DKG befindet sich derweil in Frontalopposition zu den Untergrenzen. Sie beteiligt sich nicht mehr an Gesprächen über neue PPUG, sondern forciert die Diskussion über ein Personalbemessungsinstrument – quasi als Ersatz für die Untergrenzen. Ein entsprechendes Konzept hat die DKG zusammen mit Verdi und dem Deutschen Pflegerat (DPR) gerade vorgestellt.