Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die Liste der Krankenhäuser veröffentlicht, die zur Kalkulation der Entgeltsysteme verpflichtet worden sind. Ziel des erstmals 2016 angewendeten Verfahrens ist es, die Repräsentativität der Kalkulation zu erhöhen. Für das Datenjahr 2019 haben demnach 106 der insgesamt 117 zwangsverpflichteten Häuser ihre Daten übermittelt. Elf Kliniken haben nicht teilgenommen, das ist eine weniger als im Vorjahr.
Die meisten dieser Häuser, darunter überwiegend private spezialisierte Fachkliniken, haben bereits im Vorjahr keine Daten übersendet, einige verweigern dies bereits seit ihrer Zwangsverpflichtung. Die entsprechende Vereinbarung der Selbstverwaltung sieht ein gestaffeltes Sanktionssystem vor. Wer im ersten Jahr keine Daten liefert, muss einen pauschalen Abschlag von 14.000 Euro zahlen. Ist im zweiten Datenlieferjahr "kein ernsthafter Versuch einer Datenlieferung durch das Krankenhaus" zu erkennen, gilt ein Abschlag in Höhe von 15 Euro je voll und teilstationären Krankenhausfall. Dieser erhöht sich mit jedem weiteren Jahr auf bis zu 90 Euro je nicht verwertbaren (bzw. fehlenden) voll- und teilstationären Krankenhausfall. Viele Vertretern der Krankenkassen geißeln die Sanktionen als zu soft. Theoretisch können Kliniken auch für ein Jahr von der verpflichtenden Teilnahme befreit werden, wenn sie "aus Gründen höherer Gewalt" keine Daten übermitteln können.