Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) fordert eine Überarbeitung der Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) und verweist auf einen entsprechenden Beschluss der Gesundheitsminister-Konferenz (GMK) von Mitte Juni.
Man sehe "mit großer Besorgnis, dass durch die zum Teil starren und kleinteiligen Vorgaben der PPP-RL eine bedarfsgerechte, patientenzentrierte, flexible und sich weiterentwickelnde Versorgung psychisch und psychosomatisch kranker Menschen in teil- und vollstationären Einrichtungen erschwert wird", so die GMK. Insbesondere sei zu befürchten, dass die Vorgaben der PPP-RL die Gemeindenähe der stationären und teilstationären Versorgung in Frage stelle.
Die Länder fordern deshalb vom zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mehr Anreize für die Entwicklung einer leitliniengerechten, patientenzentrierten und flexiblen Versorgung sowie für eine gemeindenahe Versorgung in der Richtlinie. Zudem sollen die Sanktionen bei Nicht-Erfüllung der PPP-RL, die für den 1.1.2022 bzw. 1.1.2023 geplant sind, ausgesetzt werden, bis eine Anpassung der Richtlinie in diesem Sinn erfolgt sei.
Krankenhausverbänden und Fachverbände kritisieren die seit dem 1. Januar 2020 geltende PPP-RL seit ihrem Beschluss im G-BA. Der BDPK bezeichnet sie als "eine unglückliche Kombination aus bürokratischen Vorgaben und Sanktionen, die sich angesichts des Fachkräftemangels und der bestehenden Pflichtversorgung nicht einhalten lassen".
In der Juli-Ausgabe von f&w ziehen die Medizincontroller Stefan Günther und Ramon Krüger eine kritische Zwischenbilanz der PPP-RL [weiterlesen]
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