Corona-Update 6.12.

Drei Viertel der Kliniken verschieben Behandlungen, Belegungsquoten für Notfallkrankenhäuser

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Drei Viertel der Kliniken verschieben Behandlungen, Belegungsquoten für Notfallkrankenhäuser
© ©Werner Krueper Fotografie

+++ Drei Viertel aller Kliniken verschieben Behandlungen +++

Bundesweit werden in rund drei Viertel der 1.900 Kliniken immer mehr Therapien verschoben. "Selbst bei Krebspatienten werden stationäre Aufnahmen bis zu 18 Prozent heruntergefahren", sagt Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz in einer dpa-Meldung.  [Quelle: Welt/dpa]

+++ UKE baut telemedizinisches Angebot aus +++

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) bietet telemedizinische Visiten für die Intensivmedizin an. „Gerade während der Corona-Pandemie kommt es in Deutschland immer wieder zu einer erheblichen Beanspruchung der intensivmedizinischen Kapazitäten. Für eine erfolgreiche Intensivtherapie sind nicht nur ausreichend Betten und Beatmungsgeräte notwendig, es müssen auch ausreichend Spezialist:innen, die das Krankheitsbild behandeln können, zur Verfügung stehen", sagt Klinikdirektor Prof. Dr. Stefan Kluge. Der Austausch findet über sichere Audio- und Videoübertragungen statt, erste tele-intensivmedizinische Visten hätten bereits stattgefunden. Kluge ist überzeugt, dass diese Art der Visiten auch nach der Pandemie Teil des medizinischen Alltags sein werden. Das UKE ist zudem seit August ein vom Gemeinsamen Bundesausschuss gefördertes Zentrum des intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerkes. [Quelle: UKE]

+++ Berlin führt Belegungsquoten für Notfallkrankenhäuser ein +++ 

Am Sonntag ist die Dritte Corona-Krankenhausverordnung der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Kraft getreten. Die Verordnung regelt feste Belegungsquoten für Notfallkrankenhäuser zur Aufnahme und Versorgung von Covid-Patienten. Die Festlegung der Belegungsquoten orientiert sich an den vom Bund geänderten Rahmenbedingungen der finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser. Der Bund finanziere lediglich einen Aufschlag zur Behandlung von Covid-Patienten, nicht aber wie in den vorherigen Wellen, das Freihalten von Betten. Die Steuerung der Patienten erfolgt über das in Berlin etablierte "Save-Covid-Konzept". Zudem soll ein Steuerungsgremium eingerichtet werden, das eine gleichmäßige Verteilung sicherstellt. Es soll bei Verlegungsproblemen im Rahmen des Konzepts die vorgegebenen Belegungsquoten überprüfen und bei der Verteilung unterstützen. Medizinisch dringliche, planbare Behandlungen dürfen unter Einhalten der Belegungsquoten der Häuser auch weiterhin erbracht werden. [Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung]

+++ Lauterbach neuer Gesundheitsminister +++

Unerwartet und überraschend stand am Montag die Ernennung von SPD-Politiker Karl Lauterbach als zukünftigen Gesundheitsminister fest. Lauterbach erklärte bei seiner Ernennung, die Corona-Pandemie werde länger dauern, als viele denken, „aber wir werden den Kampf gewinnen und dann besser gerüstet sein, als wir es vorher waren“. Bezüglich der jetzt anstehenden Weihnachtszeit versprach Lauterbach: "Wir werden versuchen, die Fallzahlen in den Wochen, die wir jetzt noch haben, so runterzubringen, dass die Menschen an Weihnachten reisen können." [Mehr in unseren News]

+++ Start für allgemeine Impfpflicht noch offen +++

Während der Zeitpunkt für die Impfpflicht für Pflegende bereits feststeht, ist die allgemeine Corona-Impfpflicht noch offen. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt rechnet jedoch nicht vor Mitte März mit einer entsprechenden Pflicht. Die ab dem 15. März geltende Teil-Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheitsberufen sei ein erster Schritt. "Wenn das der erste Schritt ist, dann muss der zweite ja danach kommen", zitiert der Tagesspiegel Göring-Eckardt. Sie hoffe aber, dass eine allgemeine Impfpflicht nicht deutlich später folge. [Quelle: Tagesspiegel]

+++ Impfpflicht für Pflegende gilt ab März +++

Die Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten soll ab dem 16. März in Kraft treten. Bis zum 15. März ist demnach ein Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung notwendig, berichtet BibliomedPflege. Die Regelung gilt bereits. Mit der Übergangsfrist hätten alle Betroffenen ausreichend Zeit, sich jetzt noch impfen zu lassen. Ohne entsprechenden Impfnachweis dürfe die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden. Ein Verstoß werde mit Bußgeldern geahndet. [Mehr auf Bibliomedpflege]

Autor

 Luisa-Maria Hollmig

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