Abrechnungsprüfung

45,1 Prozent der Kliniken erreichen 5-Prozent-Prüfquote

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45,1 Prozent der Kliniken erreichen 5-Prozent-Prüfquote
© iStock.com/danishkhan

Der GKV-Spitzenverband hat die Statistik zur Abrechnungsprüfung für das erste Quartal 2024 veröffentlicht. Die Quote der aus Sicht der Kassen korrekten Rechnungen der Kliniken ist demnach gegenüber dem vierten Quartal 2023 minimal gesunken. 

Im 1. Quartal 2024 hatten 758 Krankenhäuser (45,1 Prozent) 60 Prozent oder mehr als 60 Prozent unbeanstandete Rechnungen. Daraus resultieren für das 3. Quartal 2024 Prüfquoten von 5 Prozent und eine Aufschlagshöhe von 0 Prozent. Im Vergleich dazu waren es im 4. Quartal 2023 noch 774 Krankenhäuser (45,8 Prozent). Das waren immerhin 16 Krankenhäuser mehr. Der Anteil Krankenhäuser, die weniger als 40 Prozent unbeanstandete Rechnungen haben, ist um 0,5 Prozent auf 9,5 Prozent gestiegen. Vergleicht man das aktuelle Bezugsquartal mit dem Bezugsquartal davor hat sich diesmal eine leichte Verschiebung Richtung der Gruppe ergeben, die Strafzahlungen und eine Prüfquote von 15 Prozent im nächsten Quartal haben.  

Regionale Unterschiede je nach MD

Je nach Medizinischem Dienst gibt es regional Unterschiede bei den im 3. Quartal 2024 zulässigen Prüfquoten. Im Durchschnitt ergeben sich folgende Werte:

  • Thüringen 7,3 Prozent
  • Bayern 7,6 Prozent
  • Rheinland-Pfalz 7,7 Prozent
  • Baden-Württemberg 7,9 Prozent
  • Niedersachsen 8,1 Prozent
  • Sachsen 8,1 Prozent
  • Nordrhein 8,3 Prozent
  • Westfalen-Lippe 8,3 Prozent
  • Sachsen-Anhalt 8,5 Prozent
  • Hessen 8,6 Prozent
  • Nord 8,9 Prozent
  • Berlin-Brandenburg 9,2 Prozent
  • Bremen 9,3 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern 9,3 Prozent
  • Saarland 10,0 Prozent

Wie sind diese Werte zu interpretieren? Wird im Saarland strenger geprüft? Oder wird in Thüringen korrekter abgerechnet? Man weiß es nicht genau. Vielleicht weiß es ja der Medizinische Dienst Bund und möchte es uns bei Gelegenheit mitteilen. 

Der GKV-Spitzenverband hat die Zahlen zur Abrechnungsprüfung am 31.05.2024 auf seiner Webseite veröffentlicht

Autor

Dr. Sascha Baller

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