Der GKV-Spitzenverband hat die Statistik zur Abrechnungsprüfung für das dritte Quartal 2024 veröffentlicht. Die Quote der aus Sicht der Krankenkassen korrekten Rechnungen der Kliniken ist demnach deutlich gesunken.
Im 3. Quartal 2024 hatten 730 Krankenhäuser (43,6 Prozent) 60 Prozent oder mehr als 60 Prozent unbeanstandete Rechnungen. Daraus resultieren für das 1. Quartal 2025 Prüfquoten von 5 Prozent und eine Aufschlagshöhe von 0 Prozent. Im Vergleich dazu waren es im 2. Quartal 2024 noch 763 Krankenhäuser (45,4 Prozent) - also 33 mehr. Der Anteil der Kliniken, die weniger als 40 Prozent unbeanstandete Rechnungen haben, ist um 1,3 Prozent auf 11,7 Prozent gestiegen.
Vergleicht man das aktuelle Bezugsquartal mit dem Bezugsquartal davor hat sich eine Verschiebung Richtung der Gruppe ergeben, die 50 Prozent Strafzahlungen und eine Prüfquote von 15 Prozent im nächsten Quartal haben werden. Diese Erhöhung ist bemerkenswert und müsste von den Selbstverwaltungspartnern bewertet werden. Das Urteil des Bundessozialgerichts zur Hauptdiagnose vom 29. August 2023 (B 1 KR 25/22 R) und Unklarheiten beim Beschluss des Schlichtungsausschuss Bund gemäß § 17 c Absatz 3 KHG zur Festlegung der Hauptdiagnose bei bösartigen Neubildungen aus dem Jahr 2016 könnten eine Ursache für die Dynamik sein.
Je nach Medizinischem Dienst (MD) gibt es regionale Unterschiede bei den im 1. Quartal 2025 zulässigen Prüfquoten. Im Durchschnitt ergeben sich folgende Werte:
- Baden-Württemberg 7,9 Prozent (zuvor 7,9 Prozent),
- Bayern 7,7 Prozent (zuvor 7,5 Prozent),
- Berlin-Brandenburg 9,5 Prozent (zuvor 9,2 Prozent),
- Bremen 7,9 Prozent (zuvor 9,7 Prozent),
- Hessen 9,4 Prozent (zuvor 8,9 Prozent),
- Mecklenburg-Vorpommern 9,2 Prozent (zuvor 8,4 Prozent),
- Niedersachsen 7,9 Prozent (zuvor 8,0 Prozent),
- Nord 9,1 Prozent (zuvor 9,3 Prozent),
- Nordrhein 8,5 Prozent (zuvor 8,7 Prozent),
- Rheinland-Pfalz 7,8 Prozent (zuvor 7,6 Prozent),
- Saarland 8,3 Prozent (zuvor 10,0 Prozent),
- Sachsen 9,2 Prozent (zuvor 8,1 Prozent),
- Sachsen-Anhalt 9,1 Prozent (zuvor 8,7 Prozent),
- Thüringen 7,6 Prozent (zuvor 7,2 Prozent) und
- Westfalen-Lippe 8,6 Prozent (zuvor 8,3 Prozent).
In den Regionen Bayern, Berlin-Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Westfalen-Lippe gab es eine Zunahme der Prüfquoten. In Sachsen sogar um 1,1 Prozent.
Der GKV-Spitzenverband veröffentlichte die Zahlen zur Abrechnungsprüfung am 29. November 2024 auf der Website.