Am Mittwoch verabschiedete die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) neue Beschlüsse zur schrittweisen Lockerung der Beschränkungen. Zudem forderten die Länder die Bundesregierung auf, die Ausgleichszahlungen und Versorgungsaufschläge für Kliniken sowie die Bestimmung von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu Ersatzkrankenhäusern bis zum 30. Juni zu verlängern.
Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist das "ein wichtiges Zeichen, dass den Kliniken weiterhin finanziell der Rücken freigehalten wird, um in der Pandemie die Versorgung in den Mittelpunkt zu stellen", sagt DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß.
Ein weiteres Thema in dem Beschlusspapier ist die Impfung. Demnach würden der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht bekräftigen. Dieses Bekenntnis sei sehr wichtig, schreibt die DKG in einer Mitteilung. Es sei richtig, schon heute den Blick auf die zu erwartende neue Welle im Herbst zu richten. Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erwarte die Krankenhausgesellschaft einen Abstimmungsprozess, der schnell zu einem einheitlichen Vorgehen führe.
Gaß verlieh seiner Forderung einer digitalen Übermittlung der für die Krankheitslast relevanten Parameter ebenfalls Nachdruck. Die Daten seien vorhanden, müssten aber aus den vorhandenen Versorgungsdaten der Krankenhäuser mithilfe intelligenter Digitalisierung zusammengeführt werden. "Als Spitzenverband der Krankenhäuser auf Bundesebene bieten wir an, diese Aufgabe zu übernehmen. Dazu braucht es aber einen datenschutzkonformen gesetzlichen Auftrag“, so Gaß.
Seit der vergangenen Woche erfasst die DKG die Zahlen zur Bettenbelegung.